Übersicht
Übersicht
Die Erfassung der Geschäftsfälle des Anlagevermögens ist gesetzlich geregelt. In diesen Vorgaben spielen die technischen Möglichkeiten einer Software zur Verwaltung des Anlagevermögens keine Rolle. Aus den technischen Gegebenheiten des Programmes folgt die tatsächliche Funktionalität für die Verwaltung des Anlagevermögens. Diese Funktionalität wirkt sich wiederum auf den sprachlichen Gebrauch der steuerrechtlichen Vorgaben aus. In den verschiedenen Produkten zur Anlagenverwaltung werden für den gleichen steuerrechtlichen Geschäftsfall unterschiedliche Begriffe verwendet. In der Anlagenverwaltung haben die folgenden Geschäftsfälle diese Bezeichnung.
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