Die Auswirkung neuer Berechnungen
Die Auswirkung neuer Berechnungen
Änderungen in der Steuergesetzgebung können Berechnungen zur Folge haben, die nicht zum Leistungsumfang der installierten Version gehören. Weiterhin kann der Gesetzgeber Änderungen rückwirkend beschließen. In Abhängigkeit vom Stand der Buchhaltungsarbeiten können Bilanzkorrekturen im aktuellen oder im ersten nicht abgeschlossenen Wirtschaftsjahr nötig sein. Anlagenverwaltung führt deshalb die Neuberechnung der nicht abgeschlossenen Buchungsjahre durch.
Wurde für ein Wirtschaftsjahr ein rechtskräftiger Steuerbescheid erlassen, ist die Korrektur nicht zulässig. Damit die Neuberechnung diese Datenbestände nicht ändert, müssen Sie vor dem Update diese Wirtschaftsjahre über Extras
Jahresabschluss abschließen.
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