GWG
Die Anlagenverwaltung erkennt anhand des AHK-Datums und des hinterlegten Wahlrechts GWG / Sammelposten, ob die AfA-Art GWG zulässig ist. Die GWG können Sie in den Anlagegruppen mit der Eigenschaft Abnutzbar und Beweglich erfassen. Wegen der Trivialprogramme sind die GWG in den Anlagegruppen mit der Eigenschaft oder Immateriell / entgeltlich erworben zulässig.
Mehrere Wirtschaftsgüter können Sie in einem Sammel-GWG zusammenfassen. Die Eingabe aller GWG des Wirtschaftsjahres mit einem Betrag oder als Teilzugänge zu einem bestehenden GWG wird dadurch möglich.
Möchten Sie für die GWG über fünf Jahre abschreiben, ist es sinnvoll, eine eigene Anlagegruppe anzulegen.
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Firmenangaben
Anlagenverwaltung
Einstellungen können Sie für die GWG den fingierten Vollabgang im Folgejahr durchführen lassen.
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