KTS
In der Steuerbilanz galten für die Trivialprogramme mit AHK-Datum vom 01.01.2008 und bis zum 31.12.2009 die Vorgaben des Sofortabzugs oder des Sammelpostens. Für die anderen immateriellen Wirtschaftsgüter galt die Normalabschreibung.
Wegen dieser Vorgabe gibt es ab dem AHK-Datum 01.01.2008 die AfA-Art Keine Trivial-Software (KTS). Die AfA-Art KTS entspricht der linearen AfA und wird den immateriellen Anlagegütern zugewiesen, die keine Trivialprogramme sind. Das sind beispielsweise Lizenzen und Konzessionen mit AHK bis 1.000 EUR. Mit der Einführung des Wahlrecht GWG ab 2010 benötigen Sie diese AfA-Art in dem Wahlrecht Sammelposten.
In dem Druckdialog NSNSB können Sie die Übersicht der Wirtschaftsgüter mit der AfA-Art KTS ausdrucken.
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