Die Gewinnermittlungsart
Die Gewinnermittlungsart
Für den Betriebsvermögensvergleich und die Einnahme-Überschussrechnung gibt es unterschiedliche Vorschriften hinsichtlich des Anlagevermögens. Deshalb sind in der Anlagenverwaltung einige Funktionen nur für eine Gewinnermittlungsart möglich. Der Rechnungskreis Handelsrecht, EHUG, das Menü Verwaltung
Textbausteine oder der Bericht Abweichung Steuerbilanz sind nur für den Betriebsvermögensvergleich möglich. Die Anlage AVEÜR dagegen nur für die Einnahme-Überschussrechnung.
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