Datenabgleich zwischen den Rechnungskreisen
Sie können die Daten in einem Rechnungskreis erfassen und über Extras
Datenabgleich Rechnungskreise in den anderen Rechnungskreis übernehmen. Werden in einem Zeitraum die neu erfassten Anlagegüter und Bewegungsdaten in beiden Rechnungskreisen gleich bewertet, können Sie alle Daten übernehmen. Werden einzelne Wirtschaftsgüter unterschiedlich bewertet, können Sie diese herausfiltern und einzeln übernehmen.
Bei der Übernahme eines einzelnen Anlageguts übergibt die Anlagenverwaltung die allgemeinen Stammdaten wie die Inventarbezeichnung, Inventarnummer oder die Kostenstelle in den anderen Rechnungskreis. Die rechenkreisspezifischen Werte wie die AHK, die Nutzungsdauer oder die AfA-Art müssen Sie hinterlegen.
Das Wahlrecht zwischen dem Sofortabzug, dem Sammelposten und der Normalabschreibung ist im Steuerrecht wirtschaftsjahr- und im Handelsrecht wirtschaftsgutbezogen. Im Steuerrecht kann ein Anlagegut im Sammelposten sein, im Handelsrecht wird dagegen der Sofortabzug 1.000 EUR durchgeführt.
Bei der Übernahme eines einzelnen Anlageguts können Sie die Anlagegruppe wechseln und die Inventarnummer einer anderen Anlagegruppe zuordnen.
Tritt während des Datenabgleichs ein Problem auf, können Sie das Menü Extras
Datenabgleich Rechnungskreise
Abgleich rücksetzen aufrufen. Dabei werden die Anlagegüter und Bewegungen mit Belegdatum in dem Zeitraum gelöscht. Danach ist der Zeitraum wieder freigeben. Der erneute Datenabgleich ist möglich.
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