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Korrektur

Korrektur

Wurden in zurückliegenden Jahren Abschreibungen unterlassen, zu niedrig oder überhöht vorgenommen, ist der Bilanzansatz des Wirtschaftsguts zu ändern. Die rückwirkende Änderung kommt steuerrechtlich nur in Betracht, wenn die Steuerfestsetzungen verfahrensrechtlich noch änderbar sind. Ist dies nicht der Fall, ist die Korrektur in der ersten änderbaren Steuerfestsetzung, im Zweifel in der folgenden Steuerfestsetzung vorzunehmen.

Für die Korrektur unzutreffender Buchwerte gelten diese Regeln.

  1. Willkürlich zur Erlangung von Steuervorteilen unterlassene Abschreibungen dürfen nicht nachgeholt werden. Der Bilanzansatz des betroffenen Wirtschaftsguts wird in der Eröffnungsbilanz des ersten änderbaren Jahres unter Durchbrechung des Grundsatzes des Bilanzzusammenhangs auf den Wert korrigiert, der sich bei zutreffenden Abschreibungen ergeben hätte.

  1. Versehentlich unterbliebene, zu niedrige oder überhöhte Absetzungen führen dazu, dass ab dem ersten änderbaren Wirtschaftsjahr der Restwert des Wirtschaftsguts auf die verbleibende Restnutzungsdauer verteilt wird.

  1. Ist die Nachholung unterlassener AfA unzulässig, kann man das nicht mit einer Teilwertabschreibung umgehen. Die Teilwertabschreibung kann nur von dem um die unterlassene AfA korrigierten Buchwert erfolgen.

 

Kapitelverzeichnis

Allgemein
Sicherheitszentrale - Datensicherheit
Die Gewinnermittlungsart
Die Rechnungskreise
Das Wahlrecht GWG ab 2010 Allgemeines zu Wahlrecht GWG Zeitpunkt der Ausübung GWG Sammelposten Entscheidung verschoben Nicht aufgerufen Nicht nutzbar Wahlrecht ändern
Anlagebaum einrichten Allgemeines Anlagegruppe neu Anlagegruppe verschieben Anlagebaum einrichten Anlagebaum aktualisieren
Anlagegüter erfassen Allgemeines Stammdaten AHK und AHK-Datum AfA-Angaben machen AfA-Plan bestätigen Daten bearbeiten
Der Anlageassistenten in der Standardansicht
Jahresabhängige Stammdaten Übersicht AfA-Art bearbeiten
Übernahme bestehender Wirtschaftsgüter
Erfassen einer Geleisteten Anzahlung
AfA-Arten AfA in dem Handelsrecht und Steuerecht Verwaltung der AfA-Arten Lineare AfA Degressive AfA Leistungs-AfA Festwert Hard-/Software GWG Sofortabzug 150 / 250 EUR Sofortabzug 1.000 EUR Sammelposten Verschoben NSNSB KTS Gebäude-AfA Sonder-AfA
Manuelle AfA
Überhöhte / Unterlassene AfA Überblick Korrektur Die Korrektur in Anlagenverwaltung
Zugang, Nachaktivierung und Zuschreibung Übersicht Anlagegut neu Teilzugang / Nachträgliche AHK Nachaktivierung EB oder SB Zuschreibung
Datenabgleich zwischen den Rechnungskreisen
Anlagegüter in den Rechnungskreisen verwalten
Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz
Anlagegüter auswerten und Berichte drucken Übersicht Einstellungen Formularverwaltung Auswahl Seitenränder Darstellung Vereinfachte Dokumentationspflicht
Anlagespiegel E-Bilanz und EHUG
Anlage AVEÜR
Anlagegüter, Buchungsdaten und Berichte exportieren Allgemeines Bewegungen / Zu- und Abgänge buchen Berechnung der monatlichen AfA 13. / 14. Buchungsperiode Protokolle
Inventur des Anlagevermögens
Daten sichern
Die Hilfe
Updateinstallation Die Auswirkung neuer Berechnungen Assistenten
Checklisten Firmenneuanlage Wahlrecht GWG ab 2010 ausüben Anlagebaum einrichten Anlagegruppe einrichten Bestehende Anlagegüter übernehmen Anlagegüter importieren Neue Anlagegüter erfassen Anlagegüter bearbeiten Mit Rechnungskreisen arbeiten Bewegungen buchen AfA Buchen Letzte Informationen