Nicht nutzbar
Nicht nutzbar
Während des ersten Aufrufs einer Firma müssen Sie für den Rechnungskreis Steuerrecht den Status für das Wahlrecht GWG ab 2010 bestimmen. In dem Dialog können Sie für alle Jahre vor dem ersten Wirtschaftsjahr das Wahlrecht GWG oder das Wahlrecht Sammelposten hinterlegen oder die Entscheidung verschieben. Wenn Sie die Option Firmenneugründung auswählen, haben alle Jahre vor dem ersten Wirtschaftsjahr den Status Nicht nutzbar. Die Übernahme der bestehenden Wirtschaftsgüter oder der Import von Anlagegütern ist nicht möglich.
Solange wie das erste Wirtschaftsjahr nicht abgeschlossen wurde, können Sie den Status Nicht nutzbar zu GWG oder Sammelposten ändern.
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