Übernahme bestehender Wirtschaftsgüter
Die Anlagegruppe entspricht dem Anlagekonto in der Finanzbuchhaltung. In der Finanzbuchhaltung steht der Buchungssatz im Mittelpunkt. Bei einem Geschäftsfall für ein Gebäude, eine Software oder eine Maschine ist die Art des Wirtschaftsguts bedeutungslos. Soll und Haben müssen stimmen.
Dieser Umstand spiegelt sich in anderen Programmen wider. In vielen anderen Produkten können Sie einem Anlagegut eine beliebige AfA-Art mit einem beliebigen AfA-Konto zuordnen.
In der Anlagenverwaltung geht dies nicht! Hier bestimmen Sie über die Eigenschaft der Anlagegruppe die möglichen AfA-Arten!
Stehen Sie bei der Übernahme der bestehenden Anlagegüter vor dem Problem, wie Sie die bestehenden Gebäude, Betriebsvorrichtungen und Außenanlagen in der gleichen Anlagegruppe erfassen sollen, sollten Sie diese Punkte beachten.
Anhand der Anlagekartei und des Anlagespiegels aus dem anderen Programm ersehen Sie die AfA-Arten, Nutzungsdauern und AfA-Pläne für die Anlagegüter.
Damit die Nutzungsdauer der linear abgeschriebenen Wirtschaftsgüter richtig ausgewiesen wird, erfassen Sie zuerst unter Verwaltung
Gebäude-AfA die linearen Abschreibungen als lineare Gebäude-AfA.
Im Anschluss daran beginnen Sie mit der Übernahme der Wirtschaftsgüter.
Bei den Stammwerten geben Sie die aktuellen AHK und das AHK-Datum ein. Da die Werte der Schlussbilanz denen der Eröffnungsbilanz entsprechen, entnehmen Sie die beiden Werte dem Anlagespiegel des Vorjahres.
Das Feld Bemessungsgrundlage benötigen Sie für die Übernahme von Gebäuden nach einer außerordentlichen AfA, Teilwert-AfA oder nach einer Sonder-AfA. Mittels dieses Werts berechnet die Anlagenverwaltung den AfA-Plan für die Restnutzungsdauer.
Bei den linear abgeschriebenen Anlagegütern lassen Sie das Feld Bemessungsgrundlage leer. Die AHK, den Buchwert und das Anschaffungsdatum übernehmen Sie ebenso aus dem Anlagespiegel des Vorjahres. Auf der Seite AfA-Angaben wählen Sie die benötigte Gebäude-AfA entsprechend der Nutzungsdauer aus.
Nach einer Bewegung bleiben bei einer Gebäude-AfA oft die Anschaffungskosten die Bemessungsgrundlage. Bei der linearen AfA ist es dagegen in der Regel der Restbuchwert. Deshalb sollten Sie prüfen, ob die AfA-Pläne nach der Übernahme stimmen. Tritt ein Unterschied auf, aktivieren Sie die Manuelle AfA und tragen dort den AfA-Plan für die lineare AfA ein.
In den Zusatzangaben können Sie festhalten, weshalb Sie anstatt der linearen AfA die lineare Gebäude-AfA verwenden. Bei einer Nachfrage während einer Betriebsprüfung können Sie dann die Anlagekartei Standard mit den Zusatzangaben als Beleg nutzen.
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