Sofortabzug 1.000 EUR
Sofortabzug 1.000 EUR
Für handelsrechtliche Zwecke ist der Sofortabzug bis 1.000 EUR zulässig. (Siehe Beck’scher Bilanzkommentar, 7. Aufl., § 253 R3z. 275, 7. Auflage) Deshalb gibt es ab dem AHK-Datum 01.01.2008 den Sofortabzug 1.000 EUR.
Das Wahlrecht für den Sofortabzug 1.000 EUR ist Wirtschaftsgut bezogen. Die steuerrechtlichen Regeln ab dem 01.01.2008 gelten nicht. Die Regelung gilt auch für Trivialprogramme mit AHK bis 1.000 EUR. Den Sofortabzug 1.000 EUR müssen Sie hinterlegen.
Mehrere Anlagegüter können Sie zusammen erfassen, indem Sie auf der Seite AfA-Angaben die Option AHK-Grenze aufheben markieren.
Kapitelverzeichnis
