Für jede Firma ergeben sich die Rechnungskreise aus der Gewinnermittlungsart.
Für den Betriebsvermögensvergleich sind die Rechnungskreise Handelsrecht und Steuerrecht möglich. Sie können mit beiden oder nur mit einem der beiden Rechnungskreise arbeiten.
Für die Einnahme-Überschussrechnung nur der Rechnungskreis Steuerrecht. Der Rechnungskreis Handelsrecht ist nicht möglich.
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Aufruf der Rechnungskreise
Nach dem Speichern der Firmenangaben wird der Mandant mit der steuerrechtlichen Funktionalität gestartet. Für den Wechsel in den handelsrechtlichen Rechnungskreis klicken Sie auf der Startseite Anlagenverwaltung oder in der Ansicht Anlagegüter im Navigationsbereich auf die Auswahlliste Rechnungskreis und wählen Handelsrecht aus.
Mittels dieser Auswahlleiste können Sie jederzeit den Rechnungskreis wechseln.
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In dem ausgewählten Rechnungskreis arbeiten
Für jeden Rechnungskreis sind die möglichen Eingaben und Auswertungen festgelegt.
In dem Rechnungskreis Steuerrecht können Sie den Anlagegütern beispielsweise Sonder-AfA zuordnen und den Bericht Sonder-AfA auswerten.
Hat eine Anlagegruppe die Eigenschaft Immateriell / Selbst geschaffen, können Sie darin nur im handelsrechtlichen Rechnungskreis Wirtschaftsgüter erfassen.
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Datenabgleich zwischen den Rechnungskreisen
In dem zuerst ausgewählten Rechnungskreis haben Sie für einen Zeitraum für die Wirtschaftsgüter die Stammdaten und Bewegungen erfasst.
Über die Auswahlliste für die Rechnungskreise rufen Sie den anderen Rechnungskreis auf.
Hier rufen Sie das Menü Extras Datenabgleich RechnungskreiseAlle Anlagegüter auf. Für den Datenabgleich gibt es diese Optionen.
Für den Zeitraum werden in beiden Rechnungskreisen alle Anlagegüter und Bewegungen gleich bewertet. In diesem Fall markieren Sie Alle Daten für den Zeitraum ohne Änderungen übernehmen.
Für den Zeitraum werden einzelne Wirtschaftsgüter in den Rechnungskreisen unterschiedlich bewertet. In diesem Fall markieren Sie Für den Zeitraum diese Inventarnummern nicht übernehmen. Unterhalb dieser Option ist eine Liste, in welcher Sie diese Inventarnummern erfassen. Diese Anlagegüter sind für den Zeitraum kein Bestandteil des Datenabgleichs.
Im Handelsrecht gibt es keine Sonderabschreibungen und im Steuerrecht keine degressive AfA bei den immateriellen Wirtschaftsgütern. Haben Sie ein solches Anlagegut nicht in der Liste mit den Ausnahmen aufgeführt, wird es während des Datenabgleichs nicht übernommen und in einem Protokoll vermerkt.
Diese Wirtschaftsgüter müssen Sie einzeln über das Menü Extras Datenabgleich Rechnungskreise Einzelnes Anlagegut übernehmen. Nach dem Aufruf des Menüs geben Sie die Inventarnummer des Anlageguts ein. Danach startet der Anlageassistent mit den Stammdaten aus dem anderen Rechnungskreis. Die rechnungskreisspezifischen Stammdaten müssen Sie erfassen.
Der Datenabgleich ist fertig gestellt. Bei der Kontrolle der übergebenen Daten stellen Sie fest, es sind weitere Nacharbeiten nötig. Ist die Korrektur aufwendig und kompliziert, können Sie das Menü Extras Datenabgleich Rechnungskreise Abgleich rücksetzen aufrufen. Dort wählen Sie den betreffenden Zeitraum aus. Mit dem Zurücksetzen des Abgleichs werden die für den Zeitraum alle abgeglichenen Daten gelöscht.
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Berichte
Alle Berichte werden für den ausgewählten Rechnungskreis erzeugt. Für den Druck eines handelsrechtlichen Berichts müssen Sie den handelsrechtlichen Rechnungskreis starten. Für die steuerrechtlichen Berichte den steuerrechtlichen.
Buchungsliste
Für einen Rechnungskreis können Sie die Buchungsliste nach Buchhaltung pro übertragen oder in eine andere Buchführungs-Software exportieren. Für den anderen Rechnungskreis können Sie die Buchungsliste ausdrucken. Anhand des Berichts Buchungsliste können Sie die Differenz zum anderen Rechnungskreis ermitteln und in der Buchhaltung verbuchen.