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Allgemeines zu Wahlrecht GWG

Allgemeines zu Wahlrecht GWG
  1. Das Wahlrecht GWG ab 2010 nach § 6 Abs. 2 und § 6 Abs. 2 a EStG ist eine steuerrechtliche Vorgabe und nur im steuerrechtlichen Rechnungskreis möglich.

  1. Das jährliche Wahlrecht zwischen der GWG-Regelung und dem Sammelposten ist in jedem Wirtschaftsjahr einheitlich anzuwenden.

  1. Beide Regelungen gelten für die abnutzbaren und beweglichen Wirtschaftsgüter, die selbständig nutzbar sind. Dazu zählen auch die Trivialprogramme.

  1. Vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2017 galten diese Bemessungsgrenzen: Sofortabzug bis 150 EUR, GWG größer 150 und bis 410 EUR, Sammelposten größer 150 und bis 1.000 EUR.

  1. Zum 01.01.2018 wurden die Bemessungsgrenzen geändert. Der Sofortabzug ist für AHK bis 250 EUR möglich, die GWG bei AHK größer 250 und bis 800 EUR, der Sammelposten bei AHK größer 250 und bis 1.000 EUR.

  1. In beiden Regelungen sind ab dem 01.01.2018 bei AHK bis 250 Euro netto der Sofortabzug und die Normalabschreibung möglich. Den Sofortabzug 250 EUR müssen Sie im Anlagespiegel nicht dokumentieren. Für das interne Rechnungswesen kann der Sofortabzug von Interesse sein. Damit Sie in der Anlagenverwaltung diese Anlagegüter erfassen können, gibt es in beiden Wahlrechten die AfA-Art SAS.

  1. Die Wahlrechte unterscheiden sich hinsichtlich des Vorgehens bei den Wirtschaftsgütern mit AHK größer 250 Euro.

  1. In der Regelung nach § 6 Abs. 2 EStG ist im Jahr der Anschaffung bei AHK bis 800 EUR der Sofortabzug möglich. Für diese Wirtschaftsgüter ist ein besonderes Verzeichnis nötig.

  1. Wird § 6 Abs. 2 a EStG in Anspruch genommen, ist bei AHK größer 250 bis 1.000 EUR der Sammelposten zwingend. Hier genügt der Ausweis des Zugangs und des AfA-Plans.

  1. In beiden Regelungen sind die Trivialprogramme entsprechend der Vorgabe für den AHK-Betrag zu erfassen.

  1. Überschreiten die AHK die Bemessungsgrenze für die GWG-Regelung oder den Sammelposten, erfolgt die Bewertung nach § 6 Abs.1 Nr. 1 EStG. Das ist beispielsweise die lineare AfA.

  1. Wegen des jährlichen Wahlrechts müssen Sie jedem Wirtschaftsjahr ab 2010 einen Status zuweisen müssen. Dabei unterscheidet die Anlagenverwaltung fünf Status:

  • das Wahlrecht GWG,

  • das Wahlrecht Sammelposten,

  • Entscheidung verschoben,

  • Nicht aufgerufen und

  • Nicht nutzbar.

 

Kapitelverzeichnis

Allgemein
Sicherheitszentrale - Datensicherheit
Die Gewinnermittlungsart
Die Rechnungskreise
Das Wahlrecht GWG ab 2010 Allgemeines zu Wahlrecht GWG Zeitpunkt der Ausübung GWG Sammelposten Entscheidung verschoben Nicht aufgerufen Nicht nutzbar Wahlrecht ändern
Anlagebaum einrichten Allgemeines Anlagegruppe neu Anlagegruppe verschieben Anlagebaum einrichten Anlagebaum aktualisieren
Anlagegüter erfassen Allgemeines Stammdaten AHK und AHK-Datum AfA-Angaben machen AfA-Plan bestätigen Daten bearbeiten
Der Anlageassistenten in der Standardansicht
Jahresabhängige Stammdaten Übersicht AfA-Art bearbeiten
Übernahme bestehender Wirtschaftsgüter
Erfassen einer Geleisteten Anzahlung
AfA-Arten AfA in dem Handelsrecht und Steuerecht Verwaltung der AfA-Arten Lineare AfA Degressive AfA Leistungs-AfA Festwert Hard-/Software GWG Sofortabzug 150 / 250 EUR Sofortabzug 1.000 EUR Sammelposten Verschoben NSNSB KTS Gebäude-AfA Sonder-AfA
Manuelle AfA
Überhöhte / Unterlassene AfA Überblick Korrektur Die Korrektur in Anlagenverwaltung
Zugang, Nachaktivierung und Zuschreibung Übersicht Anlagegut neu Teilzugang / Nachträgliche AHK Nachaktivierung EB oder SB Zuschreibung
Datenabgleich zwischen den Rechnungskreisen
Anlagegüter in den Rechnungskreisen verwalten
Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz
Anlagegüter auswerten und Berichte drucken Übersicht Einstellungen Formularverwaltung Auswahl Seitenränder Darstellung Vereinfachte Dokumentationspflicht
Anlagespiegel E-Bilanz und EHUG
Anlage AVEÜR
Anlagegüter, Buchungsdaten und Berichte exportieren Allgemeines Bewegungen / Zu- und Abgänge buchen Berechnung der monatlichen AfA 13. / 14. Buchungsperiode Protokolle
Inventur des Anlagevermögens
Daten sichern
Die Hilfe
Updateinstallation Die Auswirkung neuer Berechnungen Assistenten
Checklisten Firmenneuanlage Wahlrecht GWG ab 2010 ausüben Anlagebaum einrichten Anlagegruppe einrichten Bestehende Anlagegüter übernehmen Anlagegüter importieren Neue Anlagegüter erfassen Anlagegüter bearbeiten Mit Rechnungskreisen arbeiten Bewegungen buchen AfA Buchen Letzte Informationen