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Wahlrecht GWG ab 2010 ausüben

Wahlrecht GWG ab 2010 ausüben

 

Wahlrecht GWG ab 2010 ausüben

Erledigt

Investitionsplanung zu Beginn des Wirtschaftsjahres

 

  • Welche Ersatzinvestitionen sind nötig für die abnutzbaren und beweglichen Wirtschaftsgüter? (Erfahrungswerte aus den Vorjahren / AfA-Vorschau.)

  • Welche Neu-Investitionen sind geplant?

  • Wie groß sind die Anschaffungskosten je Wirtschaftsgut? Bis 250 EUR oder größer 250 bis 800 EUR oder größer 250 bis 1.000 EUR oder größer 1.000 EUR.

  • Sind diese Wirtschaftsgüter selbständig nutzbar und selbständig bewertbar? Nur für diese ist das Wahlrecht möglich.

  • Werden Trivialprogramme angeschafft?

  • Welche Nutzungsdauer ist in der Allgemeinen oder in der branchenspezifischen AfA-Tabelle für das Wirtschaftsgut vorgesehen?

  • Entspricht die steuerliche der handelsrechtlichen Nutzungsdauer?

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Herabsetzungsbetrag nach § 7g Abs. 2 EStG

 

  • Wurden die Investitionsabzugsbeträge gebildet für:

Wirtschaftsgüter mit AHK bis 250 EUR?

Wirtschaftsgüter mit AHK größer 250 und bis 800 EUR?

Wirtschaftsgüter mit AHK größer 800 und bis 1.333 EUR?

Wirtschaftsgüter mit AHK größer 250 bis 1.000 EUR?

Wirtschaftsgüter mit AHK bis 1.666 EUR?

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Auswirkung des Wahlrechts bei AHK bis 250 EUR

 

  • Bei AHK bis 250 EUR ist in beiden Wahlrechten der Sofortabzug und die Normal-AfA möglich. Betragen für alle Investitionen die AHK bis 250 EUR, haben beide Wahlrechte die gleiche Auswirkung.

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Auswirkung des Wahlrechts für die GWG-Regelung

 

  • Für die Wirtschaftsgüter mit AHK bis 800 EUR ist der Sofortabzug und die Normal-AfA möglich. Der Betrag des Sofortabzugs ist größer wie die AfA für den Sammelposten.

  • Bei Wirtschaftsgütern mit AHK größer 800 und bis 1.000 EUR erfolgt die Normal-AfA mit der Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle. Beträgt die steuerliche Nutzungsdauer mehr als 5 Jahre, ist der AfA-Betrag kleiner als für den Sammelposten.

  • Der Investitionsabzugsbetrag ist für den Sofortabzug möglich. Betragen die AHK nach dem Herabsetzungsbetrag bis 250 EUR, ist die AfA-Art SAS möglich.

  • Betragen die AHK vor dem Investitionsabzugsbetrag bis 1.333 EUR, ist nach dem Herabsetzungsbetrag die GWG-Regelung möglich. Sofern die AHK nach dem Herabsetzungsbetrag bis 800 EUR betragen.

  • Bei der Normal-AfA sind Sonderabschreibungen nach § 7 g Abs. 5, 6 EStG oder § 7 c EStG möglich.

  • Die GWG mit AHK größer 250 bis 800 EUR sind in einem besonderen Verzeichnis zu führen.

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Auswirkung des Wahlrechts für den Sammelposten

 

  • Die jahresspezifischen Sammelposten sind in gleichen Raten über 5 Jahre abgeschrieben.

  • Die Nutzungsdauer des Sammelpostens ist in der Regel kürzer wie die Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle.

  • Im Sammelposten ist der Investitionsabzugsbetrag möglich. Betragen die Netto-AHK bis zu 416 EUR kann der Herabsetzungsbetrag die Bemessungsgrundlage ändern. Der Sofortabzug wird möglich.

  • Betragen die Netto-AHK nach dem Herabsetzungsbetrag bis 1.000 EUR, wird das Anlagegut in den Sammelposten eingestellt. Bei Netto-AHK bis 1.666 EUR ist nach dem Herabsetzungsbetrag in Höhe von 40 Prozent der Sammelposten möglich.

  • Die Sonderabschreibung nach § 7 Abs. 5, 6 ESTG ist ab Netto-AHK größer 1.000 EUR möglich.

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Handlungskosten

 

  • Wenn Sie wenige abnutzbare und bewegliche Wirtschaftsgüter neu anschaffen, ist der Aufwand für die Ermittlung des optimalen Wahlrechts gering.

  • Bei vielen Investitionen mit AHK bis 250 EUR, größer 250 bis 800 EUR und größer 800 bis 1.000 EUR wird die Rechnung komplizierter.

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Steuerprogression

 

  • Verringert sich wegen des einen oder des anderen Wahlrechts die Steuerschuld?

  • Oder haben beide Wahlrechte die gleiche Auswirkung auf die Steuerschuld?

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Kapitelverzeichnis

Allgemein
Sicherheitszentrale - Datensicherheit
Die Gewinnermittlungsart
Die Rechnungskreise
Das Wahlrecht GWG ab 2010 Allgemeines zu Wahlrecht GWG Zeitpunkt der Ausübung GWG Sammelposten Entscheidung verschoben Nicht aufgerufen Nicht nutzbar Wahlrecht ändern
Anlagebaum einrichten Allgemeines Anlagegruppe neu Anlagegruppe verschieben Anlagebaum einrichten Anlagebaum aktualisieren
Anlagegüter erfassen Allgemeines Stammdaten AHK und AHK-Datum AfA-Angaben machen AfA-Plan bestätigen Daten bearbeiten
Der Anlageassistenten in der Standardansicht
Jahresabhängige Stammdaten Übersicht AfA-Art bearbeiten
Übernahme bestehender Wirtschaftsgüter
Erfassen einer Geleisteten Anzahlung
AfA-Arten AfA in dem Handelsrecht und Steuerecht Verwaltung der AfA-Arten Lineare AfA Degressive AfA Leistungs-AfA Festwert Hard-/Software GWG Sofortabzug 150 / 250 EUR Sofortabzug 1.000 EUR Sammelposten Verschoben NSNSB KTS Gebäude-AfA Sonder-AfA
Manuelle AfA
Überhöhte / Unterlassene AfA Überblick Korrektur Die Korrektur in Anlagenverwaltung
Zugang, Nachaktivierung und Zuschreibung Übersicht Anlagegut neu Teilzugang / Nachträgliche AHK Nachaktivierung EB oder SB Zuschreibung
Datenabgleich zwischen den Rechnungskreisen
Anlagegüter in den Rechnungskreisen verwalten
Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz
Anlagegüter auswerten und Berichte drucken Übersicht Einstellungen Formularverwaltung Auswahl Seitenränder Darstellung Vereinfachte Dokumentationspflicht
Anlagespiegel E-Bilanz und EHUG
Anlage AVEÜR
Anlagegüter, Buchungsdaten und Berichte exportieren Allgemeines Bewegungen / Zu- und Abgänge buchen Berechnung der monatlichen AfA 13. / 14. Buchungsperiode Protokolle
Inventur des Anlagevermögens
Daten sichern
Die Hilfe
Updateinstallation Die Auswirkung neuer Berechnungen Assistenten
Checklisten Firmenneuanlage Wahlrecht GWG ab 2010 ausüben Anlagebaum einrichten Anlagegruppe einrichten Bestehende Anlagegüter übernehmen Anlagegüter importieren Neue Anlagegüter erfassen Anlagegüter bearbeiten Mit Rechnungskreisen arbeiten Bewegungen buchen AfA Buchen Letzte Informationen