AfA in dem Handelsrecht und Steuerecht
Im Steuerrecht werden die AHK mittels schematisierter Methoden auf die vorgegebene Nutzungsdauer verteilt, damit die Finanzverwaltung nicht jedes Wirtschaftsgut einzeln bewerten muss. Der steuerrechtliche Buchwert eines Wirtschaftsguts kann von dem tatsächlichen Wert abweichen.
Im Handelsrecht soll der Buchwert dem Zeitwert eines Wirtschaftsguts entsprechen. Deshalb sind für die degressiven AfA individuelle Abschreibungssätze möglich.
Daraus ergeben sich spezifisch handelsrechtliche Abschreibungsmethoden. So sind im Handelsrecht selbst ausgewählte degressive AfA-Sätze, die degressive Abschreibung der immateriellen Wirtschaftsgüter oder der Sofortabzug 1.000 EUR zulässig, im Steuerrecht dagegen nicht.
Das Wahlrecht zwischen dem Sofortabzug, dem Sammelposten und der Normalabschreibung ist im Handelsrecht wirtschaftsgutbezogen. In einem Wirtschaftsjahr können Sie je Wirtschaftsgut entscheiden, wie die Bewertung erfolgt. Im Steuerrecht wurde dieses Wahlrecht im Jahr 2008 abgeschafft und ab 2010 wieder zugelassen.
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