Überblick
Überblick
Im Steuerrecht besteht nach § 7 Abs. 1 und 4 EStG der Zwang zu Abschreibung, selbst wenn das Wirtschaftsgut vorübergehend nicht benutzt wird. Unzulässige Bewertungen führen zu überhöhter oder unterlassener AfA. Diese ist zu korrigieren.
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