AfA-Angaben machen
Auf dieser Seite bestimmen Sie die Werte für die Berechnung der planmäßigen AfA. Diese ergeben sich aus dem ausgewählten Rechnungskreis und dem AHK-Datum der Inventarnummer. Sie können nur die Optionen hinterlegen, die für den Rechnungskreis und das AHK-Datum möglich sind. Deshalb gibt es für die Seite AfA-Angaben mehrere Gestaltungen.

Auf der Seite AfA-Angaben machen Sie dabei Angaben über
die Nutzungsdauer,
den Beginn der AfA,
den Restwert und
die AfA-Art.
Die für das Anlagegut mögliche AfA-Art ergibt sich aus der Eigenschaft der Anlagegruppe und dem ausgewählten Rechnungskreis. So lange wie das Wirtschaftsjahr nicht abgeschlossen ist, können Sie die AfA-Art ändern.
Benötigen Sie einen AfA-Plan, der von der Berechnung der Anlagenverwaltung abweicht, können Sie hier die Manuelle AfA aktivieren. Möchten Sie im steuerrechtlichen Rechnungskreis Sonder-AfA beanspruchen, markieren Sie auf diese Option. Das Kästchen § 5 Abs. 1 EStG markieren Sie, wenn Sie die Abweichung der Steuerbilanz von der Handelsbilanz begründen müssen.
Weitere Informationen zur AfA finden Sie in den Abschnitten
Umfang des Assistenten
Im Kopf des Fensters steht, aus wie vielen Seiten der Assistent besteht. Diese Anzahl kann sich unter Umständen während der Eingabe verringern. In unserem Beispiel verringert sich die Anzahl der Assistentenseiten von sechs auf vier, da keine Sonder-AfA beansprucht und keine Manuelle AfA benötigt wird.
Kapitelverzeichnis
