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AfA-Art bearbeiten

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Im Handels- und im Steuerecht wird vorgeschrieben, für welche Wirtschaftsgüter welche AfA-Arten und welche Bewegungen zulässig sind. Weiterhin ist geregelt, in welchen Fällen der nachträgliche Wechsel der AfA-Art möglich ist.

Diese Vorgaben kann man nicht in einem einfachen Schema darstellen. Sonderfälle sind möglich.

Wegen der technischen Stabilität der Anlagenverwaltung gelten deshalb für den Wechsel der AfA-Arten diese Regeln:

  • Im Handels- und im Steuerrecht ist der Wechsel von der degressiven AfA / Leistungs-AfA zur linearen AfA möglich.

  • Im Rechnungskreis Steuerrecht kann man in einem Folgejahr von den AfA-Arten NSNSB / KTS zur linearen AfA wechseln. Vorausgesetzt im Wahlrecht Sammelposten ist im Jahr des AHK-Datums für den AHK-Betrag die lineare AfA möglich.

  • Der Übergang von einer linearen Gebäude-AfA zu einer anderen linearen Gebäude-AfA-Art wird unterstützt. Das gilt ebenso für die degressive Gebäude-AfA.

  • Nicht möglich ist beispielsweise der Wechsel von GWG / SAS / Sammelposten oder Hard-/Software zur linearen AfA oder degressiven AfA oder Leistungs-AfA.

  • Wurde in einem Folgejahr versehentlich die falsche AfA-Art gespeichert, können Sie diese immer im Jahr des AHK-Datums oder des Übernahmedatums in die Anlagenverwaltung korrigieren. Die AfA-Art im Jahr des AHK-Datums / Übernahmedatums wird dann in wieder für alle Folgejahre übernommen.

Wurde für das Jahr des AHK-Datums / Übernahmedatums bereits der Jahresabschluss durchgeführt, müssen sie vor der Korrektur der AfA-Art im Menü Extras Jahresabschluss das Wirtschaftsjahr freigeben. Nach der erfolgten Korrektur müssen Sie das Jahr wieder abschließen.

  • Es kann Fälle geben, in denen der Wechsel der AfA-Art infolge einer gesetzlichen Regelung zulässig ist, von der Anlagenverwaltung aber nicht unterstützt wird. In diesem Fällen müssen Sie auf der Seite AfA-Angaben die Option für die Manuelle AfA markieren und den neuen AfA-Plan auf der Seite Manuelle AfA erfassen.

 

Kapitelverzeichnis

Allgemein
Sicherheitszentrale - Datensicherheit
Die Gewinnermittlungsart
Die Rechnungskreise
Das Wahlrecht GWG ab 2010 Allgemeines zu Wahlrecht GWG Zeitpunkt der Ausübung GWG Sammelposten Entscheidung verschoben Nicht aufgerufen Nicht nutzbar Wahlrecht ändern
Anlagebaum einrichten Allgemeines Anlagegruppe neu Anlagegruppe verschieben Anlagebaum einrichten Anlagebaum aktualisieren
Anlagegüter erfassen Allgemeines Stammdaten AHK und AHK-Datum AfA-Angaben machen AfA-Plan bestätigen Daten bearbeiten
Der Anlageassistenten in der Standardansicht
Jahresabhängige Stammdaten Übersicht AfA-Art bearbeiten
Übernahme bestehender Wirtschaftsgüter
Erfassen einer Geleisteten Anzahlung
AfA-Arten AfA in dem Handelsrecht und Steuerecht Verwaltung der AfA-Arten Lineare AfA Degressive AfA Leistungs-AfA Festwert Hard-/Software GWG Sofortabzug 150 / 250 EUR Sofortabzug 1.000 EUR Sammelposten Verschoben NSNSB KTS Gebäude-AfA Sonder-AfA
Manuelle AfA
Überhöhte / Unterlassene AfA Überblick Korrektur Die Korrektur in Anlagenverwaltung
Zugang, Nachaktivierung und Zuschreibung Übersicht Anlagegut neu Teilzugang / Nachträgliche AHK Nachaktivierung EB oder SB Zuschreibung
Datenabgleich zwischen den Rechnungskreisen
Anlagegüter in den Rechnungskreisen verwalten
Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz
Anlagegüter auswerten und Berichte drucken Übersicht Einstellungen Formularverwaltung Auswahl Seitenränder Darstellung Vereinfachte Dokumentationspflicht
Anlagespiegel E-Bilanz und EHUG
Anlage AVEÜR
Anlagegüter, Buchungsdaten und Berichte exportieren Allgemeines Bewegungen / Zu- und Abgänge buchen Berechnung der monatlichen AfA 13. / 14. Buchungsperiode Protokolle
Inventur des Anlagevermögens
Daten sichern
Die Hilfe
Updateinstallation Die Auswirkung neuer Berechnungen Assistenten
Checklisten Firmenneuanlage Wahlrecht GWG ab 2010 ausüben Anlagebaum einrichten Anlagegruppe einrichten Bestehende Anlagegüter übernehmen Anlagegüter importieren Neue Anlagegüter erfassen Anlagegüter bearbeiten Mit Rechnungskreisen arbeiten Bewegungen buchen AfA Buchen Letzte Informationen