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Degressive AfA

Degressive AfA

Bei dieser AfA-Art wird im ersten Jahr von den AHK und in den Folgejahren vom Restbuchwert ein feststehender Prozentsatz berechnet und abgeschrieben.

Im Steuerrecht wird die Höhe des maximalen Prozentsatzes vom Gesetzgeber festgelegt. Deshalb können Sie den Prozentsatz der degressiven AfA nicht bearbeiten. Bei der Übernahme bestehender Anlagegüter mit degressiver AfA ermittelt die Anlagenverwaltung den zulässigen Prozentsatz in Abhängigkeit vom AHK-Datum.

Im Handelsrecht wird wegen der umgekehrten Maßgeblichkeit bei einem AHK-Datum bis zum 31.12.2009 der degressive AfA-Satz für das Steuerrecht vorgeschlagen. Diesen Prozentsatz können Sie bearbeiten. Ist im Steuerrecht die degressive AfA nicht zulässig, wird kein Prozentsatz vorgeschlagen. In diesem Fall müssen Sie den Prozentsatz erfassen. Weiterhin ist im Handelsrecht die degressive AfA für die immateriellen Wirtschaftsgüter möglich.

Bei einer rein degressiven AfA wird das Wirtschaftsgut nicht vollständig abgeschrieben. Aus diesem Grund ist der Wechsel von der degressiven AfA zur linearen AfA möglich. Den Wechsel aktivieren Sie, indem Sie vor den Eintrag Wechsel degressiv/linear den Haken setzen. Die Anlagenverwaltung berechnet Ihnen dann den günstigsten Zeitpunkt. Dieser liegt in dem Jahr, in dem die lineare AfA ― bezogen auf den Restbuchwert und die Restnutzungsdauer ― die degressive AfA übersteigt.

 

Kapitelverzeichnis

Allgemein
Sicherheitszentrale - Datensicherheit
Die Gewinnermittlungsart
Die Rechnungskreise
Das Wahlrecht GWG ab 2010 Allgemeines zu Wahlrecht GWG Zeitpunkt der Ausübung GWG Sammelposten Entscheidung verschoben Nicht aufgerufen Nicht nutzbar Wahlrecht ändern
Anlagebaum einrichten Allgemeines Anlagegruppe neu Anlagegruppe verschieben Anlagebaum einrichten Anlagebaum aktualisieren
Anlagegüter erfassen Allgemeines Stammdaten AHK und AHK-Datum AfA-Angaben machen AfA-Plan bestätigen Daten bearbeiten
Der Anlageassistenten in der Standardansicht
Jahresabhängige Stammdaten Übersicht AfA-Art bearbeiten
Übernahme bestehender Wirtschaftsgüter
Erfassen einer Geleisteten Anzahlung
AfA-Arten AfA in dem Handelsrecht und Steuerecht Verwaltung der AfA-Arten Lineare AfA Degressive AfA Leistungs-AfA Festwert Hard-/Software GWG Sofortabzug 150 / 250 EUR Sofortabzug 1.000 EUR Sammelposten Verschoben NSNSB KTS Gebäude-AfA Sonder-AfA
Manuelle AfA
Überhöhte / Unterlassene AfA Überblick Korrektur Die Korrektur in Anlagenverwaltung
Zugang, Nachaktivierung und Zuschreibung Übersicht Anlagegut neu Teilzugang / Nachträgliche AHK Nachaktivierung EB oder SB Zuschreibung
Datenabgleich zwischen den Rechnungskreisen
Anlagegüter in den Rechnungskreisen verwalten
Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz
Anlagegüter auswerten und Berichte drucken Übersicht Einstellungen Formularverwaltung Auswahl Seitenränder Darstellung Vereinfachte Dokumentationspflicht
Anlagespiegel E-Bilanz und EHUG
Anlage AVEÜR
Anlagegüter, Buchungsdaten und Berichte exportieren Allgemeines Bewegungen / Zu- und Abgänge buchen Berechnung der monatlichen AfA 13. / 14. Buchungsperiode Protokolle
Inventur des Anlagevermögens
Daten sichern
Die Hilfe
Updateinstallation Die Auswirkung neuer Berechnungen Assistenten
Checklisten Firmenneuanlage Wahlrecht GWG ab 2010 ausüben Anlagebaum einrichten Anlagegruppe einrichten Bestehende Anlagegüter übernehmen Anlagegüter importieren Neue Anlagegüter erfassen Anlagegüter bearbeiten Mit Rechnungskreisen arbeiten Bewegungen buchen AfA Buchen Letzte Informationen