Verschoben
Grundlegende Arbeitstechniken > AfA-Arten > Ab dem Wirtschaftsjahr 2010 müssen Sie im steuerrechtlichen Rechnungskreis das Wahlrecht GWG oder Sammelposten hinterlegen. Möchten Sie sich bei dem ersten Aufruf eines Wirtschaftsjahres nicht auf ein Wahlrecht festlegen, gibt es den Modus Entscheidung verschieben mit der AfA-Art Verschoben.
In einem solchen Wirtschaftsjahr ist offen, welches Wahlrecht für die abnutzbaren und beweglichen Wirtschaftsgüter sowie die Trivialprogramme mit AHK größer 150 / 250 und bis 1.000 EUR beansprucht wird.
Die GWG-Regelung und Sammelposten führen bei ein und demselben Anlagegut zu unterschiedlichen AfA-Arten, Nutzungsdauern und AfA-Plänen. Wegen der unterschiedlichen Auswirkungen gibt es für die AfA-Art Verschoben keine Nutzungsdauer, keinen AfA-Plan und keinen Erinnerungswert.
Mittels der Option Sammel-GWG und AHK-Grenze aufheben können Sie mehrere GWG oder Sammelposten als eine Inventarnummer erfassen. Für die AfA-Art Verschoben können Sie das abbilden, indem Sie AHK-Grenze aufheben markieren.
Der Modus Entscheidung verschieben wird mit der Auswahl des Wahlrecht GWG oder Sammelposten beendet. Danach können Sie in dem Wirtschaftsjahr keine weiteren Anlagegüter mit der AfA-Art Verschoben erfassen.
Bei den abnutzbaren und beweglichen sowie den immateriellen Wirtschaftsgütern müssen Sie den nicht selbständig nutzbaren und selbständig bewertbaren Anlagegütern mit AHK größer 150 / 250 und bis 1.000 EUR die AfA-Arten NSNSB oder KTS zuweisen.
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