Anlagespiegel E-Bilanz und EHUG
Seit der Einführung des elektronischen Handels-, Genossenschafts- sowie das Unternehmensregister – besser bekannt als EHUG - müssen offenlegungspflichtige Unternehmen Jahresabschlüsse als elektronische Datei beim Bundesanzeiger einreichen. Der Anlagespiegel ist dabei in Abhängigkeit von der Größenklasse des Unternehmens ein Pflicht- oder ein freiwilliger Bestandteil.
Nach § 5 b EStG muss auch der Inhalt der Bilanz in einem standardisierten amtlichen Datensatz an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Seit der Taxonomie-Version 6.0 ist der Anlagespiegel ein Pflichtbestandteil der E-Bilanz in den Wirtschaftsjahren.
Wenn Sie den Anlagespiegel für die E-Bilanz und für EHUG mit der Anlagenverwaltung erstellen wollen, müssen Sie in dem Firmenassistenten die Option XBRL-Positionen zuordnen speichern. Danach startet der Assistent XBRL-Positionen zuordnen. Wenn der Assistent ausgeführt wurde, sind für die Sammel- und Anlagegruppen die Auswertungseigenschaften für den Anlagespiegel E-Bilanz und EHUG bekannt.
Im Anschluss ist der Aufruf der Assistenten Berichte
Elektronische Zentrale
E-Bilanz und
Elektronische Zentrale
E-Bilanz möglich. Mit diesen beiden Assistenten können Sie den Anlagespiegel im XBRL-Format erstellen und in eine Datei exportieren. Diese Dateien können Sie in das Programm für die E-Bilanz oder für EHUG importieren, wenn diese über eine Schnittstelle für den Import des Anlagespiegels E-Bilanz und EHUG im XBRL-Format verfügen.
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