Gebäude-AfA
Übersicht
In einer abnutzbaren Anlagegruppe gibt es nur die degressive oder lineare Gebäude-AfA als Abschreibungsart. Über eine Auswahlliste können Sie zwischen den unter Verwaltung
Gebäude-AfA hinterlegten Gebäude-AfA wählen. Die aktuellen Gebäudeabschreibungen sind hinterlegt und stehen im Auswahlfenster zur Verfügung. Weitere Gebäude-AfA können Sie jederzeit ergänzen.
Diese Abschreibungsart gilt nicht für sonstige unbewegliche Wirtschaftsgüter wie Außenanlagen. Diese sind nach § 7 Abs. 1 EStG linear abzuschreiben.
Lineare Gebäude-AfA
Bei der linearen Gebäude-AfA werden die Abschreibungen gleichmäßig auf einen vorgegebenen Zeitraum verteilt. Im Jahr des Zugangs und des Abgangs wird die AfA zeitanteilig berechnet.
Degressive Gebäude-AfA
Bei der degressiven Gebäude-AfA wird die AfA in mehrere Stufen mit mehreren Jahren Laufzeit eingeteilt. Im Jahr des Zugangs wird unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs der volle Prozentsatz berechnet. Im Jahr des Abgangs wird die AfA dagegen zeitanteilig in Anspruch genommen.
Für die einzelnen Stufen geben Sie die Prozentzahl ein, mit der die AfA berechnet wird, sowie die Laufzeit des jeweiligen Prozentsatzes. Die Summe der einzelnen Stufen muss insgesamt 100 betragen.
Kapitelverzeichnis
