Anlagegut neu
Anlagegut neu
Ein neues oder bestehendes Wirtschaftsgut des Anlagevermögens ist in der Anlagenverwaltung noch nicht erfasst. Über den Befehl Bearbeiten
Anlagegut neu werden diese Anlagegüter übernommen. In Abhängigkeit vom AHK-Datum und der AfA-Art erkennt die Anlagenverwaltung, ob die AfA im Jahr des Zugangs zeitanteilig oder für das ganze Jahr berechnet wird und ob ein Wahlrecht hinsichtlich des AfA-Beginns besteht.
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