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Die Korrektur in Anlagenverwaltung

Die Korrektur in Anlagenverwaltung

Das genaue Vorgehen bei der Korrektur ergibt sich aus dem besonderen Sachverhalt. Erfolgt die Korrektur in dem handels- oder in dem steuerrechtlichen Rechnungskreis? Wann wurde unzulässig bewertet? Was war die Ursache der unzulässigen AfA und wie war die Auswirkung auf den Gewinn?

Ihr Steuerberater oder der Sachbearbeiter auf dem Finanzamt kann Ihnen sagen, wie die Korrektur in Ihrem besonderen Fall durchgeführt wird.

Bei der Eingabe der Korrektur sollten Sie diese Punkte beachten:

  1. Die Korrektur erfordert die Änderung der Nutzungsdauer oder der AfA-Art. Diese gehören in der Anlagenverwaltung zu den jahresabhängigen Stammdaten. Für die Wirtschaftsjahre mit rechtskräftigen Steuerbescheiden dürfen Sie die Bilanz und den Anlagespiegel nicht ändern. Sie kontrollieren deshalb zuerst, ob für diese Jahre in der Anlagenverwaltung der Jahresabschluss durchgeführt wurde. Wurde der Jahresabschluss noch nicht hinterlegt, tun Sie das als Erstes.

  1. Die Korrektur erfolgt in einem Wirtschaftsjahr, für welches in der Anlagenverwaltung der Jahresabschluss durchgeführt wurde. In dem Wirtschaftsjahr können Sie die Stammdaten für das Anlagegut nicht bearbeiten und keine Bewegung erfassen.

Für die Korrektur können Sie unter Extras Jahresabschluss das betreffende Jahr wieder freigeben. Wurden nach diesem Jahr weitere Wirtschaftsjahre abgeschlossen, müssen Sie den zuletzt durchgeführten Jahresabschluss zuerst zurücksetzen und danach alle Jahre bis zu dem betreffenden Jahr freigeben. Nachdem Sie in dem Jahr die Korrektur erfasst haben, führen Sie wieder die Jahresabschlüsse durch.

 

Währenddessen sollten Sie keine Neuberechnung der Anlagegüter durchführen.

 

  1. Vor dem Beginn der Eingaben sollten Sie die Reihenfolge der Korrektur festlegen. Damit vermeiden Sie ungewollte Nebenwirkungen.

Kapitelverzeichnis

Allgemein
Sicherheitszentrale - Datensicherheit
Die Gewinnermittlungsart
Die Rechnungskreise
Das Wahlrecht GWG ab 2010 Allgemeines zu Wahlrecht GWG Zeitpunkt der Ausübung GWG Sammelposten Entscheidung verschoben Nicht aufgerufen Nicht nutzbar Wahlrecht ändern
Anlagebaum einrichten Allgemeines Anlagegruppe neu Anlagegruppe verschieben Anlagebaum einrichten Anlagebaum aktualisieren
Anlagegüter erfassen Allgemeines Stammdaten AHK und AHK-Datum AfA-Angaben machen AfA-Plan bestätigen Daten bearbeiten
Der Anlageassistenten in der Standardansicht
Jahresabhängige Stammdaten Übersicht AfA-Art bearbeiten
Übernahme bestehender Wirtschaftsgüter
Erfassen einer Geleisteten Anzahlung
AfA-Arten AfA in dem Handelsrecht und Steuerecht Verwaltung der AfA-Arten Lineare AfA Degressive AfA Leistungs-AfA Festwert Hard-/Software GWG Sofortabzug 150 / 250 EUR Sofortabzug 1.000 EUR Sammelposten Verschoben NSNSB KTS Gebäude-AfA Sonder-AfA
Manuelle AfA
Überhöhte / Unterlassene AfA Überblick Korrektur Die Korrektur in Anlagenverwaltung
Zugang, Nachaktivierung und Zuschreibung Übersicht Anlagegut neu Teilzugang / Nachträgliche AHK Nachaktivierung EB oder SB Zuschreibung
Datenabgleich zwischen den Rechnungskreisen
Anlagegüter in den Rechnungskreisen verwalten
Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz
Anlagegüter auswerten und Berichte drucken Übersicht Einstellungen Formularverwaltung Auswahl Seitenränder Darstellung Vereinfachte Dokumentationspflicht
Anlagespiegel E-Bilanz und EHUG
Anlage AVEÜR
Anlagegüter, Buchungsdaten und Berichte exportieren Allgemeines Bewegungen / Zu- und Abgänge buchen Berechnung der monatlichen AfA 13. / 14. Buchungsperiode Protokolle
Inventur des Anlagevermögens
Daten sichern
Die Hilfe
Updateinstallation Die Auswirkung neuer Berechnungen Assistenten
Checklisten Firmenneuanlage Wahlrecht GWG ab 2010 ausüben Anlagebaum einrichten Anlagegruppe einrichten Bestehende Anlagegüter übernehmen Anlagegüter importieren Neue Anlagegüter erfassen Anlagegüter bearbeiten Mit Rechnungskreisen arbeiten Bewegungen buchen AfA Buchen Letzte Informationen