Sonder-AfA
Sonder-AfA
Der Gesetzgeber hat im Steuerrecht mehrere Sonderabschreibungen zugelassen. Aktuell ist derzeit die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5-6 EStG. Weitere Sonderabschreibungen können Sie unter Verwaltung
Sonder-AfA anlegen.
Die Sonder-AfA wird zusätzlich zur Normal-AfA berechnet. Nach Ablauf des Begünstigungszeitraums wird der AfA-Plan gemäß § 7a Abs. 9 EStG neu berechnet.
Kapitelverzeichnis
