Vereinfachte Dokumentationspflicht
In dem Jahr 2008 wurden im Steuerrecht für die abnutzbaren und beweglichen Wirtschaftsgüter mit einem AHK-Datum die Dokumentationspflichten vereinfacht. In der Anlagenverwaltung gibt es hierfür diese Funktionalität:
Im Anlagespiegel werden die Wirtschaftsgüter mit der AfA-Art SAS, GWG und Sammelposten und einer Normal-AfA größer Null ausgewiesen.
Verlangt der Betriebsprüfer den Export nach Win Idea, werden im Anlagespiegel und in der Buchungsliste die SAS, GWG und Sammelposten mit einer Normal-AfA größer Null ausgewertet. In den anderen Berichten unterbleibt der Ausweis.
Benötigt das interne Rechnungswesen einen Bericht inklusive der abgeschriebenen SAS, GWG, Sammelposten, muss der Sachbearbeiter in dem Druckdialog das Kontrollkästchen SAS / Sammelposten markieren. Diese Druckoption befindet sich auf der Seite Einstellungen oder der Seite Auswahl.
Fordert der Betriebsprüfer den Papierdruck des Anlageverzeichnisses an, entscheiden Sie, ob der Ausdruck mit oder ohne abgeschriebene SAS, GWG, Sammelposten erfolgt. Bekommt der Betriebsprüfer das Anlageverzeichnis ohne Sammelposten, deaktivieren Sie das Kontrollkästchen SAS /Sammelposten.
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