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Berechnung der monatlichen AfA

Berechnung der monatlichen AfA

Grundlegende Arbeitstechniken > Anlagegüter, Buchungsdaten und Berichte exportieren > Allgemeines

Der Betrag der monatlichen AfA ergibt sich aus der Jahres-AfA geteilt durch zwölf. Die unterjährigen Zugänge und Bewegungen können eine ungleiche Verteilung der Jahres-AfA ergeben.

Sie haben beispielsweise die Buchungen für die Monate Januar und Februar exportiert. Dabei erhielten die exportierten Werte eine Kennung in der Datenbank. Im März erwerben Sie ein neues Wirtschaftsgut. In die beiden ersten Monate werden die monatlichen AfA-Werte nicht aufgenommen, da diese Monate bereits exportiert wurden und das Anlagegut nicht zum Betriebsvermögen gehörte. Deshalb wird die Jahres-AfA auf in die noch nicht übertragenen Monate verteilt. Beträgt die Jahres-AfA 1.000 EUR, werden für die zehn Monate März bis Dezember jeweils 100 EUR monatliche AfA berechnet.

Das Gleiche gilt für die Bewegungen, welche die Bemessungsrundlage rückwirkend zum Beginn des Wirtschaftsjahres erhöhen oder vermindern. Dies sind die Bewegungen Zugang/Teilzugang, AHK-Minderung, Zuschuss und Zuschreibung. Die im Wirtschaftsjahr noch nicht exportierte AfA wird in gleichen Raten über die noch nicht exportierten Monate verteilt.

Wurde infolge einer unterjährigen Bewegung wie eines Teilabgangs, eines Vollabgangs, einer Umbuchung, einer AHK-Minderung oder eines Zuschusses in den Vormonaten zu viel AfA exportiert, wird in den Folgemonaten für dieses Wirtschaftsgut keine AfA mehr exportiert. Ist die zu viel exportierte AfA zum Jahresende nicht ausgeglichen, erzeugt die Anlagenverwaltung die Korrekturbuchung. Diese wird im Buchungsprotokoll aufgeführt.

Aufgrund dieser Besonderheit sollte der Export der monatlichen AfA-Werte zeitnah und chronologisch erfolgen.

Zugangsjahr

Anlagenverwaltung ist ein Programm zur Berechnung der handels- und steuerrechtlichen AfA. Aus Vereinfachungsgründen setzen viele kleinere und mittlere Unternehmen die handels- oder steuerrechtliche AfA mit der kalkulatorischen Abschreibung gleich.

Aus diesem Grund wird die monatliche Buchungsliste bereitgestellt, obwohl das deutsche Handels- und Steuerrecht die AfA für das Wirtschaftsjahr berechnet.

Mit der monatlichen Buchungsliste können Sie die AfA in der monatlichen BWA berücksichtigen.

Aus Vereinfachungsgründen wird in der Anlagenverwaltung bei neu angeschafften Wirtschaftsgütern im Jahr des Zugangs die Jahres-AfA auf die Anzahl der noch nicht exportierten Monate verteilt.

Hieraus ergeben sich diese Berechnungen:

Fall 1

Die Monate Januar bis April wurden im Jahr 01 übertragen. Im Mai des Jahres 01 wird ein Anlagegut mit einer Jahres-AfA von 800 EUR angeschafft. Für die acht Monate von Mai bis Dezember berechnet die Anlagenverwaltung jeweils 100 EUR.

Beträgt die jährliche AfA im Wirtschaftsjahr 02 1.200 EUR, werden pro Monat 100 EUR monatliche AfA berechnet und exportiert.

Fall 2

Die Monate Januar bis Mai wurden im Jahr 01 bereits übertragen. Im Mai des Jahres 01 wird ein Anlagegut mit einer Jahres-AfA von 800 EUR angeschafft. Für die sieben Monate von Juni bis Dezember berechnet die Anlagenverwaltung gerundet 114,28 oder 114,27 EUR, sodass zum Jahres-Ende insgesamt 800 EUR exportiert wurden.

Beträgt die jährliche AfA im Wirtschaftsjahr 02 1.200 EUR, werden pro Monat 100 EUR monatliche AfA berechnet und exportiert.

Letztes Jahr

Anlagenverwaltung erkennt, ob sich ein Anlagegut im letzten Jahr der Nutzungsdauer befindet. Die monatliche AfA wird im letzten Nutzungsjahr durch die Anzahl der anteiligen Monate geteilt.

Beträgt bei einer Jahres-AfA von 1.200 EUR die anteilige Nutzungsdauer sechs Monate, werden für jeden Monat 200 EUR berechnet.

Beträgt bei einer Jahres-AfA von 1.200 EUR die anteilige Nutzungsdauer zwölf Monate, werden für jeden Monat 100 EUR berechnet.

 

Kapitelverzeichnis

Allgemein
Sicherheitszentrale - Datensicherheit
Die Gewinnermittlungsart
Die Rechnungskreise
Das Wahlrecht GWG ab 2010 Allgemeines zu Wahlrecht GWG Zeitpunkt der Ausübung GWG Sammelposten Entscheidung verschoben Nicht aufgerufen Nicht nutzbar Wahlrecht ändern
Anlagebaum einrichten Allgemeines Anlagegruppe neu Anlagegruppe verschieben Anlagebaum einrichten Anlagebaum aktualisieren
Anlagegüter erfassen Allgemeines Stammdaten AHK und AHK-Datum AfA-Angaben machen AfA-Plan bestätigen Daten bearbeiten
Der Anlageassistenten in der Standardansicht
Jahresabhängige Stammdaten Übersicht AfA-Art bearbeiten
Übernahme bestehender Wirtschaftsgüter
Erfassen einer Geleisteten Anzahlung
AfA-Arten AfA in dem Handelsrecht und Steuerecht Verwaltung der AfA-Arten Lineare AfA Degressive AfA Leistungs-AfA Festwert Hard-/Software GWG Sofortabzug 150 / 250 EUR Sofortabzug 1.000 EUR Sammelposten Verschoben NSNSB KTS Gebäude-AfA Sonder-AfA
Manuelle AfA
Überhöhte / Unterlassene AfA Überblick Korrektur Die Korrektur in Anlagenverwaltung
Zugang, Nachaktivierung und Zuschreibung Übersicht Anlagegut neu Teilzugang / Nachträgliche AHK Nachaktivierung EB oder SB Zuschreibung
Datenabgleich zwischen den Rechnungskreisen
Anlagegüter in den Rechnungskreisen verwalten
Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz
Anlagegüter auswerten und Berichte drucken Übersicht Einstellungen Formularverwaltung Auswahl Seitenränder Darstellung Vereinfachte Dokumentationspflicht
Anlagespiegel E-Bilanz und EHUG
Anlage AVEÜR
Anlagegüter, Buchungsdaten und Berichte exportieren Allgemeines Bewegungen / Zu- und Abgänge buchen Berechnung der monatlichen AfA 13. / 14. Buchungsperiode Protokolle
Inventur des Anlagevermögens
Daten sichern
Die Hilfe
Updateinstallation Die Auswirkung neuer Berechnungen Assistenten
Checklisten Firmenneuanlage Wahlrecht GWG ab 2010 ausüben Anlagebaum einrichten Anlagegruppe einrichten Bestehende Anlagegüter übernehmen Anlagegüter importieren Neue Anlagegüter erfassen Anlagegüter bearbeiten Mit Rechnungskreisen arbeiten Bewegungen buchen AfA Buchen Letzte Informationen