Nachaktivierung EB oder SB
Nachaktivierung EB oder SB
In einem früheren Wirtschaftsjahr wurden die AHK für ein Anlagegut nur teilweise erfasst oder als Aufwand verbucht. Während der Betriebsprüfung werden diese AHK mit der Bewegung Nachaktivierung EB oder Nachaktivierung SB erfasst. Die Korrektur kann als Zugang oder als Zuschreibung erfolgen. Der Buchwert der Nachaktivierung kann von den AHK der Nachaktivierung abweichen. Die Details der Nachaktivierung (welches Wirtschaftsjahr, Eröffnungs- oder Schlussbilanz, den Betrag für die AHK und den Buchwert) müssen Sie bei Ihrem Steuerberater oder dem Betriebsprüfer erfragen. Die Korrektur erfolgt immer zum ersten oder zum letzten Tag des Wirtschaftsjahres.
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