Die Rechnungskreise
Die Rechnungskreise ergeben sich aus der Gewinnermittlungsart. Für den Betriebsvermögensvergleich sind das Handels- und das Steuerrecht, für die Einnahme-Überschussrechnung ist nur das Steuerrecht möglich.
Die gesetzlichen Vorgaben spiegeln sich in der Funktionalität der Rechnungskreise wider. Im handelsrechtlichen Anlageassistenten gibt es die Assistentenseite Sonder-AfA nicht, da diese im Handelsrecht nicht zulässig ist. Im steuerrechtlichen Anlageassistenten können Sie den degressiven AfA-Satz nicht bearbeiten, da der Gesetzgeber diese Prozentsätze vorgibt. Seit der Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit können Sie ein Wirtschaftsgut im Handels- und im Steuerrecht unterschiedlich bewerten. Für jeden Rechnungskreis gibt es deshalb ein eigenes Berichtswesen und eigene Export- und Importschnittstellen.
Nach der Firmenneuanlage wird ein Mandant immer mit der steuerrechtlichen Funktionalität gestartet. Für den Wechsel des Rechnungskreises klicken Sie auf der Startseite Anlagenverwaltung oder in der Ansicht Anlagegüter im Navigationsbereich auf die Auswahlliste Rechnungskreis. Oder Sie rufen das Menü Datei
Wechseln
Rechnungskreis. Danach wird der Mandant mit der Funktionalität für den anderen Rechnungskreis gestartet. Die Anlagenverwaltung merkt sich den zuletzt verwendeten Rechnungskreis und verwendet diesen bei dem nächsten Aufruf des Mandanten.
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