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Steuerliche Gewinnermittlung

Steuerliche Gewinnermittlung

Betreiben Sie Ihr Unternehmen in der Rechtsform eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft, dann müssen ggfs. für steuerliche Zwecke entsprechende Zu- und Abrechnungen zum Ergebnis der laufenden Buchhaltung vorgenommen werden.

Diese Zu- und Abrechnungen nehmen Sie auf der Seite Steuerliche Gewinnermittlung vor.

Kontrollsumme

Bei manchen Positionen (z.B. Zurechnungen, nicht abzugsfähige Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5, 6 und 7 EStG) müssen in der Steuerlichen Gewinnermittlung Werte erfasst werden, wenn die entsprechenden Konten in der Gewinn- und Verlustrechnung bebucht wurden.

Die Werte aus der Gewinn- und Verlustrechnung werden in der Spalte Kontrollsumme angezeigt.

Die Werte für die Steuerliche Gewinnermittlung erfassen Sie über die Schaltfläche Position bearbeiten. Diese Schaltfläche ist grundsätzlich deaktiviert. Zur Aktivierung der Schaltfläche markieren Sie eine der angezeigten Positionen.

Nach Erstellung der Steuerlichen Gewinnermittlung können Sie über die Schaltfläche Bericht prüfen kontrollieren, ob ein erfolgreicher Versand über ELSTER möglich ist. Falls noch Korrekturen notwendig sind, werden diese in einem eigenen Bericht angezeigt.

Ist die Rechtsform Ihres Unternehmens eine Kapitalgesellschaft, wird die Seite Steuerliche Gewinnermittlung nicht angezeigt.