Kontennachweis übermitteln
Kontennachweis übermitteln
Bis Jahr 2024
Wenn Sie für Kontennachweis übermitteln die Option Ja auswählen, wird auf der Seite E-Bilanz erstellen die Spalte Kontennachweis angezeigt.
Wählen Sie auf der Seite E-Bilanz erstellen im Register E-Bilanz die Taxonomie-Positionen aus, für die ein Kontennachweis übermittelt werden soll. Die Positionen, bei denen ein Kontennachweis erwünscht ist, sind automatisch ausgewählt.
Pflicht ab Jahr 2025 mit Taxonomie 6.8
Ab Wirtschaftsjahr 2025 wird die Übermittlung des Kontennachweises Pflicht. Die Option ist für den Jahresabschluss auf ja gesetzt und kann nicht geändert werden.
Ab Taxonomie 6.8 wird der Kontennachweis für die Bilanzart 'Jahresabschluss' automatisch mit versendet und enthält alle bebuchten Konten.
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