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Sonder-/Ergänzungsbilanz

Sonder-/Ergänzungsbilanz

Werden für Personengesellschaften Sonderbilanzen und/oder Ergänzungsbilanzen aufgestellt, muss für jede Bilanz bzw. für jeden Bilanzteil ein eigener (getrennter) Datensatz erstellt werden, der in der amtlich vorgeschriebenen Form durch Datenfernübertragung übermittelt werden muss.

Für Wirtschaftsjahre, die vor dem 1.1.2015 enden, wird es nicht beanstandet, wenn die Sonder- und Ergänzungsbilanzen im Freitextfeld Sonder- und Ergänzungsbilanzen im Berichtsbestandteil steuerliche Modifikationen übermittelt werden.

Nach dem Ende der Übergangszeit, müssen die Sonder- und die Ergänzungsbilanzen dann allerdings in gesonderten Datensätzen nach dem amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragung übermittelt werden.