Berichtigung des Gewinns
Berichtigung des Gewinns
Sind Sie im Berichtsjahr von der Einnahmen-Überschussrechnung zum Betriebsvermögensvergleich übergegangen, so müssen Sie das bereits in Ihrer Buchhaltung erfasste Übergangsergebnis auch in der e-Bilanz erfassen.
Aktivieren Sie hier die Option: ja, dann wird automatisch in der Liste der Berichtsbestandteile der Bericht Wechsel der Gewinnermittlung angelegt.
Die dazu gehörenden Werte geben Sie unter E-Bilanz erstellen im Reiter Wechsel der Gewinnermittlung ein.
Kapitelverzeichnis