E-Bilanz – Stammdaten
Allgemeine Angaben
Die für die E-Bilanz notwendigen Stammdaten werden automatisch von büro easy aus den bereits eingegebenen Firmenstammdaten übernommen, soweit diese vorhanden sind. Einige Daten, wie z.B. die Rechtsform des Unternehmens oder der Bilanzierungsstandard müssen noch zusätzlich eingegeben werden.
Rechtsform des Unternehmens
Aus einer Liste der möglichen Rechtsform wählen Sie die Rechtsform Ihres Unternehmens aus. In Abhängigkeit davon werden weitere Optionen der E-Bilanz aktiviert. So wird z.B. bei der Wahl einer Personengesellschaft die steuerliche Gewinnermittlung bei Personengesellschaften hinzugefügt.
Wechsel der Rechtsform
Sollten Sie aus einem bestimmten Grund Anlass dazu haben, die Rechtsform zu wechseln, nachdem Sie bereits in der E-Bilanz Zentrale gearbeitet haben, dann gehen Ihnen möglicherweise Kontenzuordnungen und Korrekturen verloren. Aus diesem Grund erstellt das Programm eine Sicherungsdatei des aktuellen Standes Ihrer E-Bilanz zum Zeitpunkt des Wechsels der Rechtsform.
Ein Hinweis macht Sie bei diesem Vorgang auf die dabei bestehenden Risiken aufmerksam.
13-stellige Steuernummer
Die in den Stammdaten des Programms hinterlegte 10- bzw. 11-stellige Steuernummer wird beim Öffnen der E-Bilanz Zentrale in die Stammdaten der E-Bilanz übernommen und automatisch in die 13-stellige bundeseinheitliche Steuernummer umgewandelt.
Detaillierte Informationen finden Sie im Abschnitt Aufbau der 13-stelligen Steuernummer
Wird die 13-stellige Steuernummer auf der folgenden Seite Dokumentdaten noch einmal benötigt, müssen Sie diese hier von Hand eingeben.
Bundesfinanzamtsnummer
Die 4-stellige Bundesfinanzamtsnummer wird ebenfalls aus dem Programm übernommen, soweit die Angaben zum Finanzamt in den Firmenstammdaten eingetragen wurden.
Ihre persönliche steuerliche ID-Nr. hat Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt zugeteilt.
Berichtsbestandteile
In der aktuell vorliegenden Version Ihres Programms sind die meisten Positionen bereits ausgefüllt. Weitere Wahlmöglichkeiten bestehen hier derzeit nicht.
Als Berichtsbestandteile stehen derzeit nur die Bilanz und die GuV zur Verfügung. Je nach Wahl der Rechtsform des Unternehmens werden auch die steuerliche Gewinnermittlung sowie die steuerliche Gewinnermittlung bei Personengesellschaften vom Programm ausgegeben.
Wenn Sie mit büro easy eine reine Handelsbilanz erstellen und in der E-Bilanz Zentrale als Bilanzierungsstandard entsprechend, die Auswahl deutsches Handelsrecht getroffen haben, dann wird automatisch noch der Berichtsbestandteil Überleitungsrechnung aktiviert.
Kapitelverzeichnis