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Bilanzierungsstandard

Bilanzierungsstandard

Wählen Sie hier zwischen der Einheitsbilanz nach Handelsrecht oder der Steuerbilanz nach Steuerrecht. Darüber hinaus können Sie mit dem Programm auch eine Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung als E-Bilanz erstellen.

Als Bilanzierungsstandard stehen Ihnen derzeit die Alternativen

  • deutsches Handelsrecht

  • deutsches Handelsrecht (sog. Einheitsbilanz) oder

  • deutsches Steuerrecht

zur Verfügung.

Wählen Sie die Option deutsches Handelsrecht (sog. Einheitsbilanz), wenn Sie keine Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz haben.

Wählen Sie die Option deutsches Handelsrecht wenn Sie die Erstellung und Übermittlung einer Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung durchführen wollen.

Mit der Option ‚deutsches Steuerrecht‘ erstellen und übertragen Sie eine reine Steuerbilanz.

Wechsel des Bilanzierungsstandards

Wenn Sie die Auswahl des Bilanzierungsstandards wechseln wollen, nachdem Sie bereits in der E-Bilanz Zentrale gearbeitet haben, wird ein neuer, zusätzlicher Datensatz für Ihre E-Bilanz angelegt. Dabei werden die bestehenden Kontenzuordnungen in die neue Bilanz übernommen.

Änderungen, die für beide Bilanzierungsstandards gelten sollen, führen Sie deshalb am besten vorn dem Wechsel durch. Nachfolgende Änderungen müssten Sie sonst ggf., in beiden Bilanzen vornehmen.