Ausweis des Bilanzgewinns
Ausweis des Bilanzgewinns
Weicht z.B. durch eine erfolgte Ausschüttung der Bilanzgewinn bzw. –verlust vom Jahresergebnis ab, wird diese Frage bejaht. Dann muss zusammen mit der E-Bilanz eine Ergebnisverwendungsrechnung übertragen werden.
Aktivieren Sie hier die Option: ja, dann wird automatisch in der Liste der Berichtsbestandteile der Bericht Ergebnisverwendung angelegt.
Die dazu gehörenden Werte geben Sie unter E-Bilanz erstellen im Reiter Ergebnisverwendung ein.
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