Steuerlicher Betriebsvermögensvergleich
Steuerlicher Betriebsvermögensvergleich
Die Abgabe des Steuerlichen Betriebsvermögensvergleichs ist ab Wirtschaftsjahr 2021 Pflicht.
Die Option Ja können Sie auswählen, wenn Sie im Berichtsjahr den Steuerlichen Betriebsvermögensvergleich auf freiwilliger Basis übermitteln möchten.
Nach der Auswahl von Ja wird in der Liste der Berichtsbestandteile der Bericht Steuerlicher Betriebsvermögensvergleich angelegt.
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