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Steuerlicher Betriebsvermögensvergleich

Steuerlicher Betriebsvermögensvergleich

Wenn Sie auf der Seite Stammdaten die Option Steuerlicher Betriebsvermögensvergleich aktiviert haben, wird diese Seite angezeigt.

Die Abgabe des Betriebsvermögensvergleichs ist seit dem Wirtschaftsjahr 2021 Pflicht.

Werte manuell erfassen

Bedingung für einen erfolgreichen Versand des Betriebsvermögensvergleichs per ELSTER ist das Befüllen mit den Werten, die die E-Bilanz ermittelt hat.

Die Spalte Kontrollsumme zeigt Ihnen die erwarteten Werte an.

Nach Überprüfung der erwarteten Werte müssen Sie die Positionen des Betriebsvermögensvergleichs selbst befüllen. Nutzen Sie dazu die Schaltfläche Position bearbeiten.

Nach Erstellung des Steuerlichen Betriebsvermögensvergleichs können Sie über die Schaltfläche Bericht prüfen kontrollieren, ob ein erfolgreicher Versand über ELSTER möglich ist. Falls noch Korrekturen notwendig sind, werden diese in einem eigenen Bericht angezeigt.

Auf der Seite Steuerlicher Betriebsvermögensvergleich wird der Jahresüberschuss/-fehlbetrag automatisch nach dem folgenden Schema berechnet:

+/-

Jahresüberschuss/- fehlbetrag =

 

Betriebsvermögen zum Ende des Wirtschaftsjahres

-

Betriebsvermögen zum Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres (nach möglicher Kapitalanpassung)

+

Entnahmen/ Ausschüttungen im laufenden Wirtschaftsjahr

-

Einlagen/Kapitalzuführungen im laufenden Wirtschaftsjahr

+

Kapitaleinlage durch Übertragung einer § 6b EStG Rücklage

Steuerlichen Betriebsvermögensvergleich als Kapitalgesellschaft erstellen

Wie Sie den steuerlichen Betriebsvermögensvergleich als Kapitalgesellschaft erstellen, erfahren Sie hier.

Steuerlichen Betriebsvermögensvergleich als Einzelunternehmen erstellen

Wie Sie den steuerlichen Betriebsvermögensvergleich als Einzelunternehmen erstellen, erfahren Sie hier.

Steuerlicher Betriebsvermögensvergleich als Personengesellschaft erstellen

Wie Sie den steuerlichen Betriebsvermögensvergleich als Personengesellschaft erstellen, erfahren Sie hier.

ELSTER

Für den erfolgreichen Versand des Berichtes per ELSTER müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, zum Beispiel:

  • muss das Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres der Eigenkapitalsumme auf der Passivseite Ihrer Bilanz entsprechen.

  • muss der Jahresüberschuss/-fehlbetrag mit dem entsprechenden Wert auf der Passivseite Ihrer Bilanz übereinstimmen.