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Gewinnermittlung für besondere Fälle

Gewinnermittlung für besondere Fälle

Unternehmen mit Gewinnermittlung für besondere Fälle

Treffen Sie hier nur eine Auswahl, wenn für Ihr Unternehmen eine der folgenden Eigenschaften zutrifft:

  • Juristische Person des öffentlichen Rechts mit Betrieb/en gewerblicher Art

  • Nicht steuerbegünstigte Körperschaft mit wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben

  • Steuerbegünstigte Körperschaft mit wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben

  • Unternehmen mit Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr