Überleitungsrechnung
Mit der Überleitungsrechnung führen Sie aus der Handelsbilanz die entsprechenden Positionen auf die steuerlich zulässigen Werte über. Für die Ermittlung des Steuerbilanzwertes von Aktiv- und Passivpositionen ist neben der Wertänderung aus der aktuellen Berichtsperiode auch die Wertänderung aus den Vorperioden zu berücksichtigen.
Voraussetzungen
Um die Überleitungsrechnung in der E-Bilanz Zentrale zu erstellen, benötigen Sie eine Übersicht der überzuleitenden Bilanzpositionen und Werte. Legen Sie die Übersicht z.B. in Form einer Excel Tabelle bereit
Bilanzierungsstandard wählen
Voraussetzung für die Überleitungsrechnung ist die Auswahl deutsches Handelsrecht als Bilanzierungsstandard in der E-Bilanz Zentrale.
Kontenzuordnung nur auf Unterpositionen
Für die Kontenrahmen SKR-03 und SKR-04 werden alle Standardkonten automatisch der entsprechenden Position in der E-Bilanz Taxonomie zugeordnet.
Die automatische Zuordnung erfolgt gesellschaftsformbedingt in einigen Fällen auf Oberpositionen. In der Überleitungsrechnung dürfen aber nur Unterpositionen übergeleitet werden.
Ordnen Sie deshalb alle überzuleitenden Positionen manuell den jeweiligen Unterpositionen zu.
Überleitung durchführen
Der Saldo der Handelsbilanz wird Ihnen in der ersten Spalte angezeigt. Die Werte aus den Vorjahren müssen Sie hier erstmalig selbst eintragen.
Die jeweiligen Anpassungen an die steuerrechtlichen Vorschriften führen Sie über eine Umgliederung (Verschieben eines Betrages von einer Position auf eine andere) oder eine Wertänderung (Veränderung eines bestehenden Wertes) durch.
In der letzten Spalte ersehen dann den entsprechenden steuerlichen Wert.
Der Überleitungs-Assistent
Um eine Position von der handelsrechtlichen Darstellung in die korrekte steuerliche überzuleiten, markieren Sie die gewünschte Position und klicken dann auf die Schaltfläche Überleiten. Es öffnet sich ein Assistent, in dem Sie alle notwendigen Angaben machen können.
Geben Sie, wenn vorhanden, den Vorjahreswert ein.
Geben Sie den aktuellen Wert ein, den Sie überleiten wollen.
Wählen Sie die dann die sog. Überleitungsart. Zur Auswahl stehen dabei Umgliederung oder Änderung der Wertansätze.

Eine Umgliederung ist nur innerhalb von Aktiva/Passiva oder innerhalb der GuV möglich. Eine Änderung der Wertansätze kann zusätzlich auch zur GuV erfolgen.

Sie wollen eine Änderung der Wertansätze durchführen. Wählen Sie dazu die Gegenposition mit Klick auf das Symbol. Das Fenster Umgliederung - Auswahl Gegenposition öffnet sich. Wählen Sie nun die Gegenposition zum aktuellen Wert. Sie können dazu auch die Suchfunktion nutzen.
Wenn Sie den Betrag splitten und auf mehrere Gegenpositionen überleiten wollen, klicken Sie auf das Plus-Zeichen. Eine neue Zeile wird hinzugefügt. Mit Klick auf das Minus-Zeichen wird der letzte Eintrag gelöscht.
Geben Sie ggf. bei den Erläuterungen noch einen Kommentar oder Vermerk ein.
Schließen Sie nun den Überleitungs-Assistenten mit OK.
Sammelposten für Gewinnänderungen aus der Überleitungsrechnung
Bei fehlender Zuordnungsmöglichkeit von erfolgswirksamen Abweichungen in der Überleitungsrechnung zu einzelnen GuV-Posten kann auch in einer Summe der Sammelposten gewählt werden. Für die GuV wird nicht beanstandet, wenn sämtliche Umgliederungen und Wertanpassungen in den Sammelposten einfließen.
Vorjahreswert
Auch der Vorjahreswert muss in der Bilanzsumme ausgeglichen sein. Geben Sie deshalb auch zu jedem Vorjahreswert den Betrag bei einer Gegenposition ein.

Bei Einzelunternehmen existiert in der entsprechenden E-Bilanz Taxonomie die Position für Gewinnvortrag/Verlustvortrag nicht. Wählen Sie deshalb in diesem Fall eine alternative Position auf der Passiv-Seite, z.B. Anfangskapital (Privatkonto, Passivseite.
Salden prüfen
Prüfen Sie nach allen Eingaben in der Überleitungsrechnung, ob die Steuerbilanz ausgeglichen ist. Kontrollieren Sie dazu die Überleitungsrechnung zum Abschluss durch Vergleich der Bilanzsummen unter Saldo Steuerbilanz. Die Bilanzsummen müssen gleich sein.

Wenn die Bilanzsummen Aktiva/Passiva der Handelsbilanz ausgeglichen sind, die Bilanzsummen der Steuerbilanz aber unterschiedlich, dann prüfen Sie noch einmal den Wert Vorjahre. Auch der Vorjahreswert muss ausgeglichen sein.
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