Wechsel der Gewinnermittlungsart
Wechsel der Gewinnermittlungsart
Sind Sie im Berichtsjahr von der Einnahmen-Überschussrechnung zum Betriebsvermögensvergleich übergegangen, so müssen Sie das bereits in Ihrer Buchhaltung erfasste Übergangsergebnis auch in der e-Bilanz erfassen.
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