Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG
Bestimmte Personengesellschaften wie Kommanditgesellschaften oder offene Handeslsgesellschaften dürfen ab Taxonomie 6.6 die Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG wählen.
Ab Taxonomie 6.7 dürfen auch Personengesellschaften mit der Rechtsform Gesellschaft bürgerlichen Rechts diese Option wählen.
Nach der Wahl dieser Option enthält die Taxonomie nur Positionen für Kapitalgesellschaften. Die zuvor vorgenommenen Kontenzuordnungen werden auf die Standardzuordnungen für Kapitalgesellschaften zurückgesetzt, manuelle Zuordnungen gehen verloren.

Auch Informationen zu Gesellschaftern der Personengesellschaften gehen bei Auswahl dieser Information verloren!
Falls Sie sich unsicher sind, erstellen Sie eine E-Bilanz- Datensicherung über die entsprechende Schaltfläche oben rechts im Assistenten. Da bei Personengesellschaften, die zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1 a KStG optieren kein Nennkapital vorhanden ist, sind die entsprechenden Positionen in der Taxonomie nicht vorhanden. Kontenzuordnungen auf diese Positionen werden automatisch entfernt.
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