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Optionen

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Bitte beachten Sie, dass die Wahlrechte abhängig von dem ausgewählten Zeitraum sind.

Zeitraum

Verfügbare Optionen

Quartal

Widerruf der Anzeige nach § 18a Abs. 1 UStG

Monat

Nichtinanspruchnahme des § 18a Abs. 1 Satz 2 UStG bei Lieferungen/Dreiecksgeschäften

Monatliche Abgabe bei sonstigen Leistungen

2 Monate

Monatliche Abgabe bei sonstigen Leistungen

Kalenderjahr

Keine

Zeitraum

Für innergemeinschaftliche Warenlieferungen und innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte hat der Unternehmer die Zusammenfassende Meldung (ZM) grundsätzlich monatlich bis zum 25. Tag nach Ablauf jedes Kalendermonates abzugeben, wenn die Bemessungsgrundlage

  • in einem der vier vorangegangenen Quartale 100.000 EUR überstiegen hat

  • im laufenden Quartal 100.000 EUR übersteigt.

Wird die Summe der Bemessungsgrundlage von 100.000 EUR nicht überschritten, kann weiterhin pro Quartal gemeldet werden. 

 

Überprüfen Sie regelmäßig, ob Sie die Voraussetzung zur monatlichen Meldung erreicht haben oder ob es bei einer Quartalsmeldung bleiben kann.

Berichtigte Anmeldung

Bitte aktivieren Sie diese Option nur dann, wenn bereits eine Zusammenfassende Meldung abgegeben wurde, deren Inhalt zu berichtigen ist.

Wahlrechte

Die verfügbaren Wahlrechte sind abhängig von dem Zeitraum, den Sie ausgewählt haben.

  • Nichtinanspruchnahme des § 18a Abs. 1 Satz 2 UStG bei Lieferungen/Dreiecksgeschäften.

Der Gesetzgeber bietet das Wahlrecht, die ZM generell monatlich zu übertragen. Setzen Sie das Häkchen, wenn Sie die ZM monatlich abgeben wollen, obwohl die Umsatzgrenze von 100.000 EUR nicht überschritten ist.

Die Einstellung wird ins amtliche Formular übernommen. Die Ausübung des Wahlrechts bindet Sie bis zum Zeitpunkt des Widerrufs, mindestens aber für die Dauer von 12 Kalendermonaten.

Notieren Sie sich das Datum für Ihre Unterlagen und beachten Sie, dass diese Option mit dem nächsten Übertrag wieder zu aktivieren ist.

  • Widerruf der Anzeige nach § 18a Abs. 1 UStG

Nach Ablauf von 12 Monaten aktivieren Sie diese Option, wenn Sie wieder zur quartalsweisen / jährlichen Abgabe der ZM wechseln möchten.

Notieren Sie sich das Datum für Ihre Unterlagen. 

  • Monatlich Abgabe bei sonstigen Leistungen

Innergemeinschaftliche sonstige Leistungen sind unabhängig von der Umsatzgrenze pro Quartal zu melden. Melden Sie innergemeinschaftliche Warenlieferungen und innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte monatlich, so können die sonstigen Leistungen auch monatlich gemeldet werden. Wollen sie dieses Wahlrecht wahrnehmen, aktivieren Sie diese Option.

Datum der Zusammenfassenden Meldung

Für das Erstellungsdatum des Formulars wird das Systemdatum standardweise vorgeschlagen. Sie können das Datum manuell oder mit Hilfe des Kalenders ändern.