Umsatzsteuer-Voranmeldung versenden (ELSTER)
büro easy bietet im Rahmen des ELSTER-Verfahrens (Elektronische Steuererklärung) die Möglichkeit, die Umsatzsteuer-Voranmeldung Ihrer Firma elektronisch abzugeben. Zu Ihrer Unterstützung führt ein Lexware büro easy-Assistent Sie durch den Prozess der Internetübertragung.
So starten Sie die elektronische Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung
Wählen Sie im Menü Extras den Befehl Umsatzsteuer/ELSTER
Umsatzsteuer-Voranmeldung versenden (ELSTER).
Der Elster-Assistent verfügt über eine eigene Hilfe, die Sie mit der Taste F1 aufrufen können.
Feld |
Information |
Voranmeldungszeitraum |
Wählen Sie den Zeitraum, für den die Voranmeldung gelten soll. |
Berichtigte Anmeldung |
Aktivieren Sie dieses Kontrollkästchen, wenn diese Meldung als Korrektur einer bereits eingereichten Meldung gilt. |
Belege werden gesondert eingereicht |
Aktivieren Sie dieses Kontrollkästchen, falls Sie die zur USTVA gehörende Belege nachträglich (auf dem Postweg z. B.) einreichen möchten |
Verrechnung des Erstattungsbetrages erwünscht |
Aktivieren Sie dieses Kontrollkästchen, wenn Sie möchten, dass etwaige Erstattungsbeiträge vom Finanzamt mit Ihren sonstigen Steuerschulden verrechnet werden. Wie und mit welchen Forderungen verrechnet werden soll, müssen Sie dem Finanzamt auf einem gesonderten Antragsformular mitteilen. |
Widerruf der Einzugsermächtigung |
Aktivieren Sie dieses Kontrollkästchen, wenn Sie eine bestehende Einzugsermächtigung für diese Voranmeldung außer Kraft setzen wollen. Der Widerruf gilt tatsächlich nur für dieses eine Mal. Eventuelle nachzuzahlende Umsatzsteuern holt sich das Finanzamt beim nächsten Mal wieder per Einzug (sofern Sie überhaupt eine Einzugsermächtigung erteilt haben). Möchten Sie eine Einzugsermächtigung generell widerrufen, müssen Sie dies dem Finanzamt mit einem besonderen Vordruck mitteilen. |
Ergänzende Angaben zur Steueranmeldung |
Wenn über die Angaben in der Steueranmeldung hinaus weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte berücksichtigt werden sollen, aktivieren Sie diese Option. Gleiches gilt, wenn bei den in der Steueranmeldung erfassten Angaben bewusst eine von der Verwaltungsauffassung abweichende Rechtsauffassung zugrunde gelegt wurde oder Sie einen Antrag auf Dauerfristverlängerung zurücknehmen möchten. Diese Angaben sind in einer von Ihnen erstellten gesonderten Anlage einzutragen, welche mit der Überschrift „Ergänzende Angaben zur Steueranmeldung“ zu kennzeichnen ist. |
USt-Sondervorauszahlung (für Dauerfristverlängerung) Option verfügbar für Zeitraum Dezember oder 4. Quartal |
Steuerzahlern, die monatlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben müssen, kann das Finanzamt auf Antrag eine Fristverlängerung von jeweils einem Monat gewähren. Diesen Vorteil erkaufen Sie sich mit einer Sondervorauszahlung, deren Höhe das Finanzamt festsetzt. Buchung im Programm: Die Sondervorauszahlung wird im Februar eines Jahres anstelle der Umsatzsteuer für den Januar gezahlt. Den Betrag verbuchen Sie bei der Zahlung ans Finanzamt direkt auf dem MwSt-Verrechnungskonto: Geben Sie den Betrag der Sondervorauszahlung ein, und wählen Sie im Detailbereich der Überweisung in der Spalte Konto das MwSt-Verrechnungskonto aus. Achten Sie dabei darauf, dass kein MwSt-Schlüssel eingestellt ist. Haben Sie diese Vorauszahlung geleistet, dürfen Sie jede USt.-Voranmeldung einen Monat später abgeben. Im Dezember verrechnen Sie dann die Sondervorauszahlung mit dem tatsächlichen Mehrwertsteuer-Überschuss bzw. -Fehlbetrag. Dazu geben Sie den Betrag im folgenden Dialog Eingabe des Sondervorauszahlungsbetrags ein. Er wird dann zur Verrechnung in der Umsatzsteuer-Voranmeldung eingesetzt. |