Kleinunternehmer
Kleinunternehmer
Kleinunternehmer ist, wer
im vorangegangenen Kalenderjahr einen Umsatz zzgl. Umsatzsteuer von nicht über 17.500 € (bis Ende 2019) bzw. 22.000 € (ab dem 01.01.2020) hatte
und
im laufenden Kalenderjahr einen voraussichtlichen Umsatz zzgl. Umsatzsteuer von nicht über 50.000 € hat.
Für den Kleinunternehmer sind nach den allgemeinen Angaben im Hauptvordruck zunächst die Zeilen 31 bis 34 relevant, denn dort geht es um ihre Besteuerung nach § 19 Abs. 1 UStG.
Angegeben werden müssen von einem Kleinunternehmer die Umsätze für das vorhergehende und das laufende Kalenderjahr, damit die Voraussetzungen für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung geprüft werden können.