Details Umsatzsteuer-Voranmeldung
Feld |
Information |
Voranmeldungszeitraum |
Wählen Sie den Zeitraum, für den die Voranmeldung gelten soll. |
Adresse des Steuerberaters unterdrücken |
Soll die Adresse Ihres Steuerberaters (wie in der Lieferantenliste aufgezeichnet) nicht auf dem Formular erscheinen, aktivieren Sie dieses Kontrollkästchen. |
Berichtigte Anmeldung |
Aktivieren Sie dieses Kontrollkästchen, wenn diese Meldung als Korrektur einer bereits eingereichten Meldung gilt. |
Verrechnung erwünscht |
Aktivieren Sie dieses Kontrollkästchen, wenn Sie möchten, dass etwaige Erstattungsbeiträge vom Finanzamt mit Ihren sonstigen Steuerschulden verrechnet werden. Wie und mit welchen Forderungen verrechnet werden soll, müssen Sie dem Finanzamt auf einem gesonderten Antragsformular mitteilen. |
Widerruf der Einzugsermächtigung |
Aktivieren Sie dieses Kontrollkästchen, wenn Sie eine bestehende Einzugsermächtigung für diese Voranmeldung außer Kraft setzen wollen. Der Widerruf gilt tatsächlich nur für dieses eine Mal. Eventuelle nachzuzahlende Umsatzsteuern holt sich das Finanzamt beim nächsten Mal wieder per Einzug (sofern Sie überhaupt eine Einzugsermächtigung erteilt haben). Möchten Sie eine Einzugsermächtigung generell widerrufen, müssen Sie dies dem Finanzamt mit einem besonderen Vordruck mitteilen. |
Sondervorauszahlung für Dauerfristverlängerung |
Steuerzahlern, die monatlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben müssen, kann das Finanzamt auf Antrag eine Fristverlängerung von jeweils einem Monat gewähren. Diesen Vorteil erkaufen Sie sich mit einer Sondervorauszahlung, deren Höhe das Finanzamt festsetzt. Die Sondervorauszahlung wird im Februar eines Jahres anstelle der Umsatzsteuer für den Januar gezahlt. Den Betrag verbuchen Sie bei der Zahlung ans Finanzamt direkt auf dem MwSt-Verrechnungskonto: Geben Sie den Betrag der Sondervorauszahlung ein, und wählen Sie im Detailbereich der Überweisung in der Spalte Konto das MwSt-Verrechnungskonto aus. Achten Sie dabei darauf, dass kein MwSt-Schlüssel eingestellt ist. Haben Sie diese Vorauszahlung geleistet, dürfen Sie jede USt.-Voranmeldung einen Monat später abgeben. Im Dezember verrechnen Sie dann die Sondervorauszahlung mit dem tatsächlichen Mehrwertsteuer-Überschuss bzw. -Fehlbetrag. Dazu geben Sie den Betrag im Feld Sondervorauszahlung für Dauerfristverlängerung ein. Er wird dann zur Verrechnung in der Umsatzsteuer-Voranmeldung eingesetzt. |
Datum der Voranmeldung |
In dieses Feld geben Sie das Datum ein, das mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung ausgedruckt werden soll. |