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Felder zur USTE zuordnen

Felder zur USTE zuordnen

Die richtige Zuordnung von Konten und Steuerschlüssel ist Voraussetzung für eine korrekte Umsatzsteuererklärung.

Dabei wird die Umsatzsteuer über die Konten und die Vorsteuer über die Steuerschlüssel befüllt.

Beim Aufruf des Formulars für die Umsatzsteuererklärung wird geprüft, ob Ihre Konten und Steuerschlüssel über eine Zuordnung zum Formular verfügen. Wenn nicht, wird ein Zwischendialog eingeblendet, in dem die Konten und Steuerschlüssel ohne Zuordnung aufgelistet sind.

In diesem Dialog können Sie in der letzten Spalte die Zuordnung vornehmen.

Eine dynamische Schaltfläche ermöglicht es, die Listenansicht zu wechseln:

Alle anzeigen: es werden alle bebuchten Konten und Steuerschlüssel angezeigt, unabhängig davon, ob sie einem Feld des Formulars zugeordnet sind oder nicht. Die rot markierten sind nicht zugeordnet. 

Zuzuordnende anzeigen: es werden nur die bebuchten Konten und Steuerschlüssel angezeigt, die über keine Zuordnung verfügen.

Bereich Konten zuordnen (Umsatzsteuer)

Im oberen Bereich des Fensters werden Ihre Einnahmenkonten angezeigt, sofern für diese Konten Buchungen vorhanden sind.

Die Zuordnungen dieser Konten zu den Feldern auf der Umsatzsteuererklärung bestimmt die Berechnung der Umsatzsteuer auf dem Formular.

Bereich MwSt-Schlüssel zuordnen (Vorsteuer)

Im unteren Bereich des Fensters werden Ihre Steuerschlüssel angezeigt, sofern für diese Schlüssel Buchungen vorhanden sind.

Die Zuordnungen dieser Steuerschlüssel zu den Feldern auf der Umsatzsteuererklärung bestimmt die Berechnung der Vorsteuer auf dem Formular.

Bei den schwarz unterlegten Feldern hat büro easy bereits eine Zuordnung gefunden, bitte prüfen Sie die Korrektheit der Zuordnung.

Bei den rot unterlegten Feldern müssen Sie die Positionen auf dem Formular noch zuordnen.

Diese Zuordnung müssen Sie in der Regel nur einmal vornehmen.

Wenn Sie später, zum Beispiel in folgenden Jahren, eine Umsatzsteuererklärung erstellen, bleiben diese Zuordnungen erhalten.

Legen Sie eine neue Firma an, besitzen die Konten in den Standardkontenrahmen bereits automatische Zuordnungen.

Bereich Umsatzsteuer-Umsätze im Inland

Die gebräuchlichsten Konten für Umsätze im Inland und deren Zuordnungen zur Umsatzsteuererklärung haben wir in der untenstehenden Tabelle dargestellt.

Falls Sie beispielsweise ein Erlöskonto mit 19% in roter Farbe dargestellt sehen, können Sie die untenstehende Tabelle zur Zuordnung verwenden.

 

Konto

MwSt- Schlüssel

Zuordnung zur Umsatzsteuererklärung

Erlöse 19%, Umsätze 19%

19%

(Feld 81 UStVA)

USTVA=Umsatzsteuer- Voranmeldung

Lieferungen & sonstige Leistungen zum allgemeinen Steuersatz

Umsätze zu 19%-Feld 177

Erlöse 7%, Umsätze 7%

 

7%

(Feld 86 UStVA)

Lieferungen & sonstige Leistungen zum ermäßigten Steuersatz

Umsätze zu 7%-Feld 275

Unentgeltliche Wertabgaben zu 19%- Lieferungen

19%

(Feld 81 UStVA)

Unentgeltliche Wertabgaben (Lieferungen) zum allgemeinen Steuersatz

Umsätze zu 19%-Feld 178

Unentgeltliche Wertabgaben zu 19%- Leistungen

19%

(Feld 81 UStVA)

Unentgeltliche Wertabgaben (sonstige Leistungen) zum allgemeinen Steuersatz

Umsätze zu 19%-Feld 179

Unentgeltliche Wertabgaben zu 7%- Lieferungen

7%

(Feld 86 UStVA)

Unentgeltliche Wertabgaben (Lieferungen) zum ermäßigten Steuersatz

Umsätze zu 7%-Feld 195

Unentgeltliche Wertabgaben zu 7%- Leistungen

7%

(Feld 86 UStVA)

Unentgeltliche Wertabgaben (sonstige Leistungen) zum ermäßigten Steuersatz

Umsätze zu 7%-Feld 196

Steuerfreie Umsätze

0%

(Feld 48 UStVA)

Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug nach § …. UStG- Feld 287

Bei Buchungen im Bereich innergemeinschaftlicher Erwerb und Leistungsempfänger als Steuerschuldner sind etwas andere Zuordnungen nötig.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Kapitel innergemeinschaftlicher Erwerb und Leistungsempfänger als Steuerschuldner.

Die Felder für Inlandumsätze finden Sie in der Umsatzsteuererklärung auf Seite 2 des Hauptformulars im Bereich C. Steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben.

Bereich Vorsteuer- Allgemein

Die gebräuchlichsten Steuerschlüssel und deren Zuordnungen zur Umsatzsteuererklärung haben wir in der untenstehenden Tabelle dargestellt.

Steuerschlüssel

Zuordnung zur Umsatzsteuererklärung

19% (Feld 81 UStVA)

(alternative Namen im Programm z.B. ‚N‘ oder ‚N19‘)

Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern- 320

7% (Feld 86 UStVA)

(alternative Namen im Programm z.B. ‚H‘)

Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern- 320

0% (Feld 48 UStVA),

(alternative Namen im Programm z.B. ‚B‘)

-kein-

Vorauszahlungssoll

büro easy berechnet das Vorauszahlungssoll nicht automatisch.

Der Grund dafür ist, dass es abhängig von den vorgeschriebenen Rundungsregeln bei Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Umsatzsteuer-Jahreserklärung zu Rundungsdifferenzen kommen kann.

Bitte berechnen Sie das Vorauszahlungssoll deshalb manuell und tragen Sie es in das Feld Vorauszahlungssoll im Fenster Umsatzsteuererklärung ein.

Der eingetragene Wert wird gespeichert und kann jederzeit bearbeitet werden.  

Der Wert erscheint dann auf dem Formular und dem Bericht Umsatzsteuererklärung im Menü Berichte Mehrwertsteuer.

Berechnung des Vorauszahlungssolls

Verwenden Sie für die Berechnung

  • die Elster- Protokolle in Ihrer ELSTER- Zentrale (Extras Umsatzsteuer/ELSTER ELSTER-Zentrale)

  • oder die Ausdrucke der Umsatzsteuer- Voranmeldungen aus büro easy (Extras Umsatzsteuer/ELSTER Umsatzsteuer- Voranmeldung drucken)

  • oder ggf. die Ausdrucke Ihres Steuerberaters. 

Monatliche Abgabe der Voranmeldungen

Monatliche Summen (Januar – Dezember) der im Feld 83 ausgewiesenen Umsatzsteuerschuld plus ggf. Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung.

Quartalsweise Abgabe der Voranmeldungen

Quartalsweise Summen (1.-4. Quartal) der im Feld 83 ausgewiesenen Umsatzsteuerschuld.

Innergemeinschaftliche Erwerbe, Dreiecksgeschäfte und Geschäfte nach § 13b UStG (Leistungsempfänger als Steuerschuldner)

Hier muss man unterscheiden, ob Sie Rechnungen an Unternehmer im EU-Ausland (bzw. einen 13b-Kunden: Kunden, der die Umsatzsteuer schuldet) schreiben oder Rechnungen von anderen Unternehmern aus dem EU-Ausland erhalten

I. Schreiben einer Rechnung an einen EU- Auslandskunden, bzw. Kunden, der als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet (Fall des § 13b UStG)

In diesem Fall ordnen Sie die (steuerfreien) Erlöse dem Erlös- bzw. Einnahmenkonto zu.

Gebräuchliche Fälle:

Konto

MwSt- Schlüssel

Zuordnung zur Umsatzsteuererklärung

Erlöse aus steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen

EB

(Feld 41 UStVA)

Steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug Innergemeinschaftliche Lieferungen- Feld 741

Erlöse aus steuerfreien innergemeinschaftlichen Leistungen

(Feld 21 UStVA)

Ergänzende Angaben zu Umsätzen Nicht steuerbare sonstige Leistungen - Feld 721

Steuerpflichtige Umsätze, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b UStG schuldet

(Feld 60 UStVA)

Steuerpflichtige Umsätze im Sinne des § 13b UstG …für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet- Feld 209

Falls Sie diese Konten direkt oder über die Zuordnung zu Artikeln in Verkaufsbuchungen wie Rechnungen, Barverkäufen, Kasseneinnahmen verwenden, werden die Nettowerte der Umsätze den richtigen Feldern auf der Umsatzsteuererklärung zugewiesen.

 

II. Erhalt einer Rechnung von einem Lieferanten aus dem EU- Ausland, bzw. von einem Lieferanten, bei dem Sie als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schulden (Fall des § 13b UStG)

Diese Geschäftsvorfälle werden in büro easy in zwei Schritten abgebildet. Angenommen, es handelt es sich um eine Lieferung aus dem EU-Ausland.

In diesem Fall wird die steuerfreie Eingangsrechnung vom EU- Lieferanten zunächst gebucht, Konto oder Artikel. Beim Speichern der Rechnung fragt Sie büro easy im Fall eines EU-Lieferanten, ob Sie die Steuer für den EU-Einkauf nun buchen möchten:

Wenn Sie mit Ja antworten, werden automatisch Steuerbuchungen für Vor- und Umsatzsteuer erzeugt, die einen Eintrag in der Umsatzsteuer- Voranmeldung bewirken.

Die Buchung der Vor- und Umsatzsteuer als Umbuchung verläuft über das Konto ‚Geldtransit‘.

Wie die Einnahmenkonten, muss auch das Konto Geldtransit der Umsatzsteuererklärung zugeordnet sein, damit ein Eintrag in der Umsatzsteuererklärung erfolgt.

Konto

MwSt- Schlüssel

Zuordnung zur Umsatzsteuererklärung

Geldtransit

EN 19

(Feld 89 & 67 UStVA)

Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zu 19% Feld 781

Geldtransit

EH

(Feld 93 & 67 UStVA)

Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zu 7% Feld 793

Geldtransit

 (Feld 84 UStVA)

Leistungsempfänger als Steuerschuldner Feld 877

Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§ 13b UStG)

Bei einem Fall einer Rechnung, bei der Sie als Leistungsempfänger der Steuerschuldner sind, buchen Sie die Eingangsrechnungen so wie oben (netto, steuerfrei):

Buchung der Vor- und Umsatzsteuer

Die Buchung der Vor- und Umsatzsteuer müssen Sie manuell vornehmen. Zuvor müssen Sie den zu verwendenden 13b-Schlüssel anlegen.

 

Sie möchten die Steuer aus einer Rechnung buchen, die Sie für den Einkauf eines Mobiltelefons erhalten haben.

Dafür legen Sie einen neuen MwSt- Schlüssel an sowie das Konto Geldtransit.

Anlegen des Geldtransitkontos.

Legen Sie für den Fall des Einkaufs von Mobilfunkgeräten das Konto neu an und ordnen Sie es im Feld ‚Zuordnung des Kontos im Formular Umsatzsteuererklärung‘ der Position 877 (844 bis 2018 / Lieferungen von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen) zu.

Das Konto muss der Position Sonstige Vermögensgegenstände zugeordnet sein.
Wichtig: Getrennte Geldtransitkonten für innergemeinschaftliche Erwerbe und Fall des 13b verwenden!

Falls Sie gleichzeitig innergemeinschaftliche Erwerbe wie oben und Fälle nach § 13b UStG haben, müssen Sie separate ‚Geldtransit‘- Konten verwenden. In diesem Fall müssen Sie das Konto neu anlegen und zuordnen, damit die Umsatzsteuer in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung in der richtigen Position erscheint.

Falls Sie unterschiedliche Fälle von innergemeinschaftlichen Erwerben (zu 19%, 7%) oder 13b (Mobiltelefone, Bauleistungen) eingeben, muss ebenfalls für jedes Feld auf der Umsatzsteuererklärung ein separates Geldtransitkonto angelegt werden.

 

Buchung der Vorsteuer:

Öffnen Sie den Menüpunkt Extras Steuerberaterfunktionen Korrigierende Journalbuchung. Hier verwenden Sie nun den neuen Steuerschlüssel und das neue Konto (Geldtransit-Mobilfunk) von oben:

  • Zeile 1: Konto Geldtransit-Mobilfunk, Soll: Nettobetrag der Eingangsrechnung, MwSt: MwSt- Schlüssel von oben, MwSt-Betrag: Wird automatisch berechnet

  • Zeile 2: Konto Geldtransit-Mobilfunk, Haben: Bruttobetrag (Nettobetrag der Eingangsrechnung plus MwSt-Betrag) 

Wählen Sie den Auswahlknopf Vorsteuer und geben Sie einen aussagekräftigen Verwendungszweck ein (zum Beispiel Vorsteuer Rechnung Nr. xxx).

 

Buchung der Umsatzsteuer:

Öffnen Sie den Menüpunkt Extras Steuerberaterfunktionen Korrigierende Journalbuchung. Hier verwenden Sie nun ebenfalls den neuen Steuerschlüssel und das neue Konto (Geldtransit-Mobilfunk) von oben:

  • Zeile 1: Konto Geldtransit-Mobilfunk, Haben: Nettobetrag der Eingangsrechnung, MwSt: MwSt- Schlüssel von oben, MwSt-Betrag: Wird automatisch berechnet.

  • Zeile 2: Konto Geldtransit-Mobilfunk, Soll: Bruttobetrag (Nettobetrag der Eingangsrechnung plus MwSt-Betrag) 

  • Wählen Sie den Auswahlknopf Umsatzsteuer und geben Sie einen aussagekräftigen Verwendungszweck ein (zum Beispiel Umsatzsteuer Rechnung Nr. xxx).