Zusammenfassende Meldung
Die Voraussetzungen für den Eintrag von Buchungen in die Zusammenfassende Meldung sind:
Bei dem EU-Kunden wurde die Option EU-Warenbewegungen aktiviert und eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer* hinterlegt.
* Ein Online-Service ermöglicht es Ihnen die Richtigkeit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern Ihrer Kunden zu überprüfen unter Extras USt-ID-Nr.-Prüfung oder direkt beim Kunden anlegen.
Beim Anlegen des Artikels wurde ein EU-Erlöskonto mit Zuordnung** zum Formular Zusammenfassende Meldung und einen EU-MwSt-Schlüssel (i.d.R. EB) mit der Option EU-MwSt-Schlüssel hinterlegt.
** Es sind 3 Zuordnungen zum Formular Zusammenfassende Meldung möglich:
Innergemeinschaftliche Lieferung: Lieferungen (Waren) an andere Unternehmer innerhalb der Europäischen Gemeinschaft.
Innergemeinschaftliche Lieferung Dreiecksgeschäft: Voraussetzungen für ein Dreiecksgeschäft nach deutschem Rechtsverständnis:
Es sind genau 3 Unternehmen beteiligt, die über denselben Gegenstand ein Liefergeschäft abschließen
Die Ware geht direkt von EU-Staat 1 in einen anderen EU-Staat 2.
Die 3 Unternehmer verwenden jeweils verschiedene nationale Umsatzsteuer-Identifikationsnummern
Die erste Lieferung gilt als innergemeinschaftliche Lieferung.
Der Liefergegenstand geht direkt vom ersten Lieferanten an den letzten Abnehmer.

Unternehmer B bestellt bei Unternehmer A eine Ware mit dem Auftrag, diese direkt an seinen Kunden C zu liefern. Der mittlere Unternehmer führt also eine Bestellung aus, ohne je im Besitz der Ware gewesen zu sein. Ebenfalls möglich ist, dass B die Ware bei A abholt und an C ausliefert. Keinesfalls darf C als letzter Unternehmer die Ware selbst abholen. Dann liegt keine innergemeinschaftliche Transaktion vor, sondern ein Inland-Inland-Geschäft, das keiner Steuerbefreiung unterliegen würde.
Innergemeinschaftliche Leistung
Wenn Sie Dienstleistungen Ihren EU-Kunden in Rechnung stellen, hinterlegen Sie ein entsprechendes EU-Erlöskonto für Leistungen (Dienstleistungen) anstatt von Lieferungen (Waren) bei Ihren Artikeln und wählen Sie die Zuordnung ‚Innergemeinschaftliche Leistungen‘.