Ergänzende Angaben (ELSTER)
Seit dem Kalenderjahr 2017 können Sie hier bei der Umsatzsteuer- Voranmeldung, der Umsatzsteuer- Jahreserklärung und Dauerfristverlängerung ergänzende Angaben zum jeweiligen Steuerfall übermitteln.
Falls Sie den Steuerfall per ELSTER übertragen, können Sie hier bis zu 180 Zeichen an das Finanzamt übermitteln.
Erfassen Sie hier alle Sachverhalte, die über die Angaben in der Steueranmeldung gehen, z.B. wenn bei den erfassten Angaben bewusst eine von der Verwaltungsauffassung abweichende Rechtsauffassung zugrunde gelegt wurde oder wenn Sie einen Antrag auf Dauerfristverlängerung zurücknehmen möchten.
Bitte beachten Sie aber unbedingt, dass der übermittelte Steuerfall aus der automatisierten Verarbeitung genommen und eine manuelle Prüfung durch den verantwortlichen Sachbearbeiter beim Finanzamt ausgelöst wird.
Deshalb empfehlen wir, diese Option nur in begründeten Fällen zu verwenden.