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Wechsel zur Regelbesteuerung (Änderung ab 01.01.2025)

Wechsel zur Regelbesteuerung (Änderung ab 01.01.2025)

Ein unterjähriger Wechsel von der Kleinunternehmerbesteuerung zur Regelbesteuerung ist ab 2025 möglich. Das bedeutet, dass ein Unternehmer, der im Jahr 2024 einen Umsatz von maximal 25.000 EUR erzielt hat und im Jahr 2025 die 100.000 EUR-Grenze überschreitet, ab dem Überschreiten dieser Grenze zur Regelbesteuerung wechseln muss.

 

Beispiel:

Unternehmer U hat im Jahr 2024 einen Gesamtumsatz von nicht mehr als 25.000 EUR realisiert und überschreitet am 24.11.2025 mit seinem Gesamtumsatz erstmals die Gesamtumsatzgrenze von 100.000 EUR. U ist bis 23.11.2025 Kleinunternehmer, ab 24.11.2025 muss er die Regelbesteuerung anwenden und das Datum des Wechsels in die Umsatzsteuer-Voranmeldung eintragen.

 

In büro easy setzen Sie dazu ein Häkchen bei der Option Wechsel zur Regelbesteuerung. Tragen Sie das Datum des Wechsels in das Feld ein, damit dieses mit der nächsten Umsatzsteuer-Voranmeldung versendet werden kann.