Impressum

 

Wechsel der Besteuerungsart (Soll - Ist)

Wechsel der Besteuerungsart (Soll - Ist)

Sie möchten die Besteuerungsgrundlage Ihrer Firma ändern.

Wechsel der Besteuerungsart (Soll-Ist)

Da bei der Sollbesteuerung die Umsatzsteuer gleich beim Eingeben der Kundenrechnung fällig wird, hat das Programm diese für Ihre erstellten Rechnungen bereits berücksichtigt und in die MwSt-Berichte und in die Umsatzsteuer-Voranmeldung übertragen.

Bei der Umstellung ändert sich der Zeitpunkt der Fälligkeit für die Steuer: die Umsatzsteuer gilt für Kundenrechnungen ohne Zahlungseingang als noch nicht fällig und wird erst bei der Eingabe der Kundenzahlung erst berücksichtigt.

Um zu verhindern, dass die Steuerbeträge zu zwei verschiedenen Zeitpunkte übertragen werden, achten Sie auf den Zeitpunkt der Umstellung.

In Januar erstellen Sie eine Kundenrechnung (Nettobetrag 100,00 + MwSt 19,00) auf der Grundlage der Sollbesteuerung.

Der Steuerbetrag von € 19,00.wird gleich in die MwSt-Berichte und in die Umsatzsteuer-Voranmeldung übertragen.

Im Februar stellen Sie die Besteuerungsart von Soll- auf Istbesteuerung um.

Der Steuerbetrag gilt als noch nicht fällig, denn die Kundenzahlung ist noch nicht erfasst. Wenn Sie die Kundenzahlung im Februar eingeben, wird der Steuerbetrag zum zweiten Mal fällig.

Wechsel der Besteuerungsart (Ist- Soll)

Sie möchten die Besteuerungsgrundlage Ihrer Firma von Ist- auf Sollbesteuerung ändern.

Wir empfehlen Ihnen den Zeitpunkt der Umstellung am Ende einer abgeschlossenen Buchungsperiode vorzunehmen, um sicherzustellen, dass die Steuerbeträge richtig in die MwSt-Beträge und Umsatzsteuer-Voranmeldung übertragen werden. .